Oberlandesgericht Köln: Cloudflare haftbar für Urheberrechtsverletzungen

Cloudflare, ein Content Delivery Network (CDN), wurde kürzlich vom Oberlandesgericht Köln für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht. Das Gericht entschied, dass Cloudflare nicht nur als Störer, sondern auch als direkter Verursacher von Urheberrechtsverletzungen angesehen werden kann. Das bedeutet, dass Cloudflare nicht von den Haftungsprivilegien gemäß Telemediengesetz und EU-Recht profitieren kann.

Das Gericht hat auch angeordnet, dass Cloudflare den Zugang zur Domain ddl-music.to sperren muss, über die das urheberrechtlich geschützte Musikalbum „Herz Kraft Werke“ von Sarah Connor verbreitet wurde. Dieses Urteil bestätigt teilweise ein vorheriges Urteil des Landgerichts Köln aus dem September 2022, das besagt, dass Cloudflare für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann, selbst wenn diese auf externen Websites stattfinden.

Cloudflares Produkte ermöglichen es, den Internetverkehr von Kundenservern zu blockieren und die Identität der Seitenbetreiber zu verbergen. Dies wird oft genutzt, um Webseiten mit rechtswidrigem Inhalt zu anonymisieren. Das Geschäftsmodell von DDL-Music hatte eindeutig das Ziel, den illegalen Download geschützter Werke zu ermöglichen. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Köln daher ein deutliches Signal gegen die illegale Nutzung von Musikaufnahmen gesetzt und die Täterhaftung verschärft.

Bereits im Juni 2022 führte der Bundesgerichtshof (BGH) die Täterhaftung für Sharehosting-Plattformen ein, und nun wurde diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Köln weiter präzisiert. In einem früheren Fall im Oktober 2020 hatte das OLG Köln bereits eine einstweilige Verfügung gegen Cloudflare bestätigt und dabei die Haftung als Störer für Anonymisierungsdienste festgestellt. Dieser Fall erinnert auch an den Rechtsstreit zwischen Sony Music und dem DNS-Dienst Quad9, bei dem das Landgericht Leipzig nicht nur eine Störerhaftung, sondern auch eine direkte Täterschaft von Urheberrechtsverletzungen feststellte.

Obwohl die Webseite DDL-Music bereits seit zwei Jahren offline ist, ist das neue Urteil von großer Bedeutung. Es wird für Plattenfirmen nun wahrscheinlich einfacher sein, Cloudflare und andere Content Delivery Networks (CDNs) dazu zu bewegen, andere Warez-Portale zu sperren. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln stärkt somit den Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Raum.

Schlagwörter: Oberlandesgericht Köln + Cloudflare + Urheberrechtsverletzungen

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  • 7. November 2023