YouTube könnte möglicherweise rechtliche Konsequenzen aufgrund seiner neuen Einschränkungen für Nutzer von Werbeblockern drohen. Doch die Bürger der Europäischen Union könnten von diesen Maßnahmen verschont bleiben, da Datenschützer vor Ort der Meinung sind, dass sie gegen europäisches Recht verstoßen.
Im Oktober reichte der Datenschutzexperte Alexander Hanff eine Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission ein. Seiner Argumentation zufolge verletzt das Erkennungssystem für Werbeblocker von YouTube die Privatsphäre und ist somit gemäß EU-Recht illegal. Hanff bezeichnet den Einsatz von Technologie, die zur Spionage von Geräten verwendet werden kann, als sowohl unethisch als auch illegal.
Hanff beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit mit dieser Thematik. Im Jahr 2016 richtete er eine Anfrage an die Europäische Kommission bezüglich der Nutzung von Tools zur Erkennung von Werbeblockern. Diese Anfrage bestätigte im Wesentlichen seine Bedenken, dass Skripte zur Erkennung von Werbeblockern unter Artikel 5.3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation fallen.
Unterstützung erhält Hanff von Patrick Breyer, einem Rechtsanwalt für digitale Rechte und Mitglied des Europäischen Parlaments. Auch er beabsichtigt, die Rechtmäßigkeit von Ad-Blocker-Erkennungssystemen im Rahmen der europäischen Datenschutzrichtlinien genauer zu prüfen.
Falls die Europäische Kommission zu dem Schluss kommt, dass das Erkennungssystem von YouTube gegen die EU-Datenschutzrichtlinie verstößt, könnte dies zur Verhängung einer Geldstrafe gegen die Plattform oder zur erzwungenen Änderung der Funktion führen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Angelegenheit weiterentwickelt und welche Auswirkungen sie auf YouTube und seine Nutzer haben wird.
Schlagwörter: Werbeblocker + Datenschutz + Europäische Kommission
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