Drohender Handlungsbedarf bei steigender Hassrede und Hetze im Netz

Hassrede und Hetze im Internet nehmen weiterhin zu, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervorgeht. Zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 1. September desselben Jahres wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) und der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) insgesamt 13.730 Meldungen erfasst. Mehr als 80 Prozent davon wurden von der ZMI als strafrechtlich relevant eingestuft und an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Von Januar 2022 bis April 2023 hat die ZMI insgesamt 7.500 gemeldete Fälle von Hassrede und Hetze im Internet überprüft. Seitdem sind weitere rund 5.600 Fälle hinzugekommen. Im Juni 2023 erhielt die ZMI die höchste Anzahl an Meldungen, nämlich 1.556. Die meisten Meldungen bezogen sich auf Postings auf Facebook (ca. 7.300), gefolgt von Twitter mit knapp 3.000 Meldungen. Weitere Meldungen wurden auf Telegram (334), YouTube (176), Instagram (131), TikTok (68) und anderen Plattformen (knapp 1.300) registriert.

Die ZMI wurde am 1. Februar 2022 eingerichtet, um die gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) umzusetzen. Laut diesem Gesetz sind soziale Netzwerke mit mindestens 2 Millionen registrierten Nutzern in Deutschland dazu verpflichtet, fragwürdige Inhalte zu überprüfen und im Falle einer möglichen Rechtswidrigkeit dem BKA zu melden.

Die ZMI arbeitet seit dem 1. Februar 2022 unabhängig von freiwilligen Kooperationspartnern, darunter die Meldestellen “Hessen gegen Hetze” des CyberCompetenceCenters des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, “REspect!” der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, die Landesmedienanstalten der Bundesländer sowie die Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main. Die ZMI führt eine erste strafrechtliche Bewertung durch und kann sich bei Zweifelsfällen rechtlich von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC Nordrhein-Westfalen) beraten lassen. Bei Bedarf werden Ermittlungen zu den vermutlichen Verfassern durchgeführt und der Sachverhalt an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet.

In Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten werden die betreffenden Anbieter aufgefordert, die gemeldeten strafbaren Inhalte zu entfernen. Bisher hat das BKA jedoch noch keine Meldungen von den Telemediendiensteanbietern erhalten, wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt.

Die steigende Anzahl von Meldungen zeigt, dass Hassrede und Hetze im Internet ein ernsthaftes Problem darstellen. Es bedarf weiterhin einer konsequenten Strafverfolgung und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den sozialen Netzwerken, um diesem Phänomen entgegenzuwirken. Nur so kann eine sichere und respektvolle Online-Umgebung für alle Nutzer gewährleistet werden.

Schlagwörter: Bundeskriminalamt + Strafbare Inhalte + Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet ZMI

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  • 13. November 2023