Die Bundesnetzagentur hat Maßnahmen zur Verhängung von Geldstrafen gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone eingeleitet. Grund dafür sind Probleme mit der Mobilfunkabdeckung, da die Unternehmen ihre Versorgungsauflagen nicht rechtzeitig und vollständig erfüllt haben sollen. In einem Schreiben der Behörde, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird den Unternehmen vorgeworfen, ihre Ausbauauflagen nicht erfüllt zu haben. Die Verfahrenseröffnung fand bereits im September statt, war aber bisher nicht öffentlich bekannt.
Die Mobilfunkanbieter argumentieren, dass sie keine Verstöße gegen die Auflagen begangen haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregelung, nach der die Auflage auch ohne Netzabdeckung als erfüllt angesehen werden kann, wenn der Ausbau aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht möglich war. Als Beispiel geben sie die Schwierigkeit an, geeignete Grundstücke für Mobilfunkmasten zu finden. Die Bundesnetzagentur hingegen ist der Meinung, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht angemessen ist und dass an einigen Standorten Antennen hätten installiert werden können.
Es handelt sich um insgesamt 500 Gebiete ohne ausreichenden Mobilfunkempfang, in denen keiner der drei Netzbetreiber eine Geschwindigkeit von mindestens 100 MBit/s gewährleisten kann. Ursprünglich sollten diese unversorgten Gebiete bis zum Jahreswechsel 2022/2023 erschlossen werden. Doch den Unternehmen ist es nicht in jedem Fall gelungen, dieses Ziel zu erreichen. Es gibt auch Probleme in einigen Bundesstraßen-Tunneln, in denen die Unternehmen noch immer kein gutes Netz zur Verfügung stellen, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Laut Branchenkreisen ist die Anzahl der Verstöße jedoch sehr gering. Sollten am Ende der Verfahren Geldstrafen verhängt werden, werden diese voraussichtlich eher gering ausfallen. Die Eröffnung der Verfahren wird eher als Signal an die Branche interpretiert, sich stärker beim Ausbau zu engagieren und die Auflagen zur Versorgung konsequent einzuhalten.
Bereits im Frühjahr hatte die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Mobilfunkanbieter 1&1 eröffnet. Das Unternehmen baut derzeit sein eigenes Mobilfunknetz auf und möchte dieses in Kürze in Betrieb nehmen. Die Behörde hatte das Bußgeldverfahren ermöglicht, nachdem 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen ersteigert hatte. Bis Ende 2022 hätte das Unternehmen 1000 5G-Standorte in Betrieb nehmen müssen, tatsächlich waren es jedoch nur fünf. Bisher hat die Bundesnetzagentur jedoch noch keine Bußgeldverfahren gegen etablierte Netzbetreiber eingeleitet.
Die Versorgungsauflagen wurden im Zuge der Frequenzversteigerung im Jahr 2019 festgelegt. Bis November 2022 haben die drei großen Anbieter laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits 85 der geforderten 500 Basisstationen in bisher unversorgten Gebieten in Betrieb genommen. Die Bundesnetzagentur hatte bei der Vergabe der 5G-Frequenzen im Jahr 2019 gefordert, dass die Mobilfunknetzbetreiber bis Ende 2022 eine Versorgung von 98 Prozent der Haushalte in ganz Deutschland, aller Bundesautobahnen, der wichtigsten Bundesstraßen sowie der Hauptstrecken des Schienennetzes mit einer Mindestgeschwindigkeit von 100 MBit/s pro Antennensektor gewährleisten. Zudem müssen bis Ende 2022 jeder Betreiber 1000 5G-Basisstationen sowie 500 Basisstationen in Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung errichten. Im Januar dieses Jahres gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die geforderte Versorgung von 98 Prozent der Haushalte mit einer Mindestgeschwindigkeit von 100 Mbit/s erreicht wurde. Auch die Verkehrswege wurden nahezu vollständig mit einer Geschwindigkeit von 100 Mbit/s versorgt und die geforderten 1000 5G-Basisstationen wurden größtenteils errichtet.
Schlagwörter: Bußgeldverfahren + Funklöcher + Mobilfunkanbieter
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