Datenschützer in Panik: Gesundheitsdaten sollen geteilt werden!

Datenschutzexperten in Alarmbereitschaft! Ja, liebe Leute, es gibt mal wieder Ärger in der Datenschutzwelt. Dieses Mal geht es um die geplante Weitergabe hochsensibler Gesundheitsdaten auf europäischer Ebene durch unsere liebe Bundesregierung. Und das könnte tatsächlich die Grundrechte gefährden. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und ähnliche Vorhaben sollen den Zugang zu diesen sensiblen Daten erleichtern, aber es fehlt an ausreichendem Schutz und einem Widerspruchsrecht für die Betroffenen.

Nun haben die Datenschutzexperten natürlich Alarm geschlagen und wollen sicherstellen, dass diese geplanten Vorhaben datenschutzrechtlich unbedenklich umgesetzt werden können. Deshalb hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zwei Entschließungen verabschiedet. In diesen wird unter anderem betont, dass die Verarbeitung von menschenwürderelevanten Daten nicht einfach so legitimiert werden kann, auch nicht zu Forschungszwecken.

Besonders die länderübergreifende Forschung ist von den geplanten Vorhaben betroffen, da unterschiedliche datenschutzrechtliche Anforderungen bestehen. Und da kommt die DSK ins Spiel: Sie fordert eine zeitnahe und systematische Neustrukturierung der entsprechenden Regelungen, um ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen.

Aber was genau soll denn das GDNG, das vom Bundesgesundheitsministerium angestrebt wird, eigentlich bewirken? Nun, es soll Gesundheitseinrichtungen die Weiterverarbeitung von Daten zur Qualitätssicherung, Förderung der Patientensicherheit und für Forschungszwecke ermöglichen. Klingt ja eigentlich ganz vernünftig, oder? Aber halt, da gibt’s noch ein kleines Problem: Niemand weiß so richtig, wie sich das GDNG zu den Landeskrankenhausgesetzen verhält. Die Vorsitzende der DSK, Marit Hansen, weist darauf hin, dass verschiedene Rechtsnormen angewendet werden, die sich inhaltlich voneinander unterscheiden. Es besteht also Zweifel daran, dass das GDNG eine einheitliche Forschung auf Länderebene ermöglichen wird.

Und als wäre das nicht genug, beschränkt sich das GDNG laut Hansen auch noch auf die interne Forschung von Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und enthält keine neuen Vorschriften für die Forschung mit personenbezogenen Daten durch externe Dritte. Ach, wie schön! Da können wir ja beruhigt sein…

Aber Moment mal! Die Datenschützer haben doch tatsächlich schon in früheren Stellungnahmen und in ihrer Petersberger Erklärung auf die Bedeutung entsprechender Regelungen hingewiesen und Empfehlungen für die geplanten Gesetzesvorhaben formuliert. Na, das nenn ich doch mal Einsatz! Ob die Bundesregierung die Bedenken der Datenschutzexperten ernst nimmt und die geplanten Vorhaben entsprechend überarbeitet, um einen angemessenen Schutz der Grundrechte zu gewährleisten, bleibt jedoch abzuwarten.

Also, liebe Datenschutzexperten, wir hoffen, dass eure Alarmglocken gehört werden und die Bundesregierung sich mal so richtig ins Zeug legt, um unsere sensiblen Gesundheitsdaten angemessen zu schützen. Sonst müssen wir wohl alle unsere Krankenhausakten selber unter die Matratze legen, um sicher zu sein.

Schlagwörter: Gesundheitsdatenschutz + Datenschutzrecht + Forschungsdaten

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  • 24. November 2023