Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Preiserhöhungs-Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix und Spotify ungültig sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte mit, dass das Gericht in zwei nicht rechtskräftigen Urteilen vom 15. November die Berufung der beiden Technologieunternehmen abgelehnt hat.
In den Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten sich Spotify und Netflix das Recht vor, die Preise ihrer Abonnements unter bestimmten Bedingungen ohne Zustimmung des Nutzers zu erhöhen, zum Beispiel wenn sich die Gesamtkosten für die Bereitstellung ändern. Es gibt jedoch keine Bestimmungen, die eine Senkung der Abonnementpreise vorsehen.
Netflix erklärt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sie berechtigt sind, den Preis ihrer Abonnementangebote nach eigenem Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Veränderungen der Gesamtkosten, die mit ihrem Dienst verbunden sind, widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenfaktoren, die den Preis der Abonnementangebote beeinflussen können, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und Verbreitung des Dienstes, Kundenservice und andere Verkaufskosten.
Trotz der vorherigen Entscheidung des Landgerichts Berlin, in der die beanstandeten Klauseln für unwirksam erklärt wurden, sind sowohl Netflix als auch Spotify weiterhin in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorhanden. Das Kammergericht Berlin hat die besagten Urteile nun bestätigt.
Jana Brockfeld, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), bezeichnet die Entscheidung des Kammergerichts als wegweisend. Das Urteil könnte potenziell das Ende einseitiger Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Das Gericht hat entschieden, dass die beiden angeklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht ohne Zustimmung der Kunden einseitig anpassen dürfen, so die Einschätzung des Gerichts.
Das Landgericht München hat in einem Verfahren gegen den Sport-Streamingdienst DAZN eine ähnliche Entscheidung getroffen: Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt zwar Preiserhöhungen in schwierigen Marktbedingungen, sieht jedoch keine Möglichkeit zur Senkung der Kosten vor. Das Gericht betrachtet diese Klausel ebenfalls als unwirksam. Inzwischen hat DAZN die Klausel entfernt.
Schlagwörter: Kammergericht Berlin + einseitige Preiserhöhung + Streamingdienste
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