Der neue bayerische Digitalminister Fabian Mehring hat angekündigt, dass Faxgeräte in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats bald der Vergangenheit angehören sollen. Nach einer Übergangsfrist sollen Dokumente in bayerischen Behörden zukünftig ausschließlich in digitaler Form übermittelt werden.
Mehring begründet seinen Vorstoß damit, dass Faxgeräte nicht nur aufgrund von Datenschutzproblemen, sondern auch im Hinblick auf die digitale Transformation als rückständig angesehen werden. Bayern sollte als High-Tech-Land eine Vorreiterrolle einnehmen und als erstes Bundesland den Einsatz von Faxgeräten in der öffentlichen Verwaltung beenden. Dies könnte zu einem Schub an Innovation führen und die Digitalisierung vorantreiben.
Die Entscheidung, Faxgeräte zu verbieten, ist Teil einer umfassenden Strategie von Mehring, die darauf abzielt, die Digitalisierung der Verwaltung bis 2024 voranzutreiben. Dabei geht es nicht nur darum, die bestehende Bürokratie ins Internet zu verlagern, sondern auch um eine Überprüfung der Prozesse und eine Abschaffung unnötiger Bürokratie.
Dennoch betont der Digitalminister, dass Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft die Möglichkeit haben werden, per Fax mit der öffentlichen Verwaltung zu kommunizieren. Die Dokumente sollen jedoch in digitaler Form empfangen und ohne Medienbruch weiterverarbeitet werden.
Fabian Mehring ist seit November dieses Jahres der bayerische Staatsminister für Digitales. Das Ministerium wurde im November 2018 ins Leben gerufen und ist das erste seiner Art in Deutschland. Es hat die Aufgabe, den Fortschritt der digitalen Dienste und Leistungen im Freistaat voranzutreiben, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Mehring zeigt auch Interesse an den Anliegen der übrigen Bevölkerung in Bayern.
Für den Digitalminister ist es bedenklich, wenn der Staat nicht mit dem Fortschritt Schritt halten kann und in der Vergangenheit verharrt, während Millionen von Menschen bereits ihr Leben größtenteils digital organisieren. Eine bürokratische, veraltete und antiquierte Verwaltung schadet dem Vertrauen der Menschen in den Staat und ist für unsere Demokratie bedenklich.
Datenschützer sind der Ansicht, dass ein Fax nicht unbedingt den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht, abgesehen von möglichen Innovationsschüben. Das Fax erfüllt zwar den Datenschutzstandard, wenn es über eine Telefonleitung an ein anderes Faxgerät gesendet wird. Allerdings ist dies heutzutage oft nicht mehr der Fall. Gemäß der DSGVO ist es nicht gestattet, besondere Kategorien personenbezogener Daten über Fax-Dienste zu übermitteln. Deshalb verzichtet beispielsweise die Leipziger Stadtverwaltung weitgehend auf den Gebrauch von Faxgeräten. Im Gegensatz dazu geben jedoch 82 Prozent der befragten Unternehmen des IT-Branchenverbandes Bitkom an, nach wie vor Faxe zu versenden.
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