Länder befürworten Pornofilter und Alterskennzeichnung im Internet

Die Länder in Deutschland setzen sich für eine verstärkte Regulierung im Bereich des Jugendmedienschutzes ein. In einem Entwurf der Rundfunkkommission für einen 6. Medienänderungsstaatsvertrag wird unter anderem eine erneute Überarbeitung des lang umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vorgeschlagen.

Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Installation von Pornofiltern auf PCs, Laptops und Smartphones bereits auf der grundlegenden Ebene. Zudem wird eine verpflichtende Alterskennzeichnung für alle Webseiten und Apps gefordert. Klingt ja erstmal vernünftig, schließlich wollen wir unsere Kinder schützen.

Gemäß Paragraph 12 des Entwurfs sollen Anbieter von Betriebssystemen sicherstellen, dass diese mit einer Vorrichtung zum Jugendschutz ausgestattet sind. Diese Filtersysteme sollen einfach, leicht zugänglich und sicher aktiviert, deaktiviert und angepasst werden können. Das klingt eigentlich ganz praktisch, aber wer weiß, wie benutzerfreundlich diese Filter wirklich sein werden.

Auch im Paragraphen 5 des JMStV ist eine Alterskennzeichnung vorgesehen. Anbieter von Inhalten, die das Potenzial haben, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, sollen ihre Inhalte mit einer Alterskennzeichnung versehen können. Es liegt in ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche solche Inhalte normalerweise nicht wahrnehmen.

Der geplante erweiterte Paragraph 12 sieht vor, dass App-Anbieter ihre Apps mit einer Altersstufe versehen, die vom Betriebssystem erfasst werden kann. Zudem soll eine Kennzeichnung erfolgen, wenn nur jugendfreie Inhalte angeboten werden. Das könnte bedeuten, dass wir endlich wissen, ob wir eine App herunterladen können, ohne uns Gedanken über unangemessene Inhalte machen zu müssen.

Auch Anbieter von Telemedien, einschließlich aller Betreiber von Websites und deren Unterseiten, sollen nach dem geplanten erweiterten Paragraphen 5c des JMStV grundsätzlich verpflichtet sein, auf eine gut sichtbare Alterskennzeichnung hinzuweisen. Dabei sollen auch die Hauptgründe für die Bewertung sowie potenzielle Gefahren erklärt werden. Damit wissen Eltern, worauf ihre Kinder möglicherweise stoßen könnten und können entsprechend handeln.

Um sicherzustellen, dass eine Altersfreigabe nur unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird, wird im Paragraphen 12 des Entwurfs festgelegt, dass gängige Browser wie Chrome, Firefox oder Safari eine sichere Suchfunktion aktiviert haben müssen. Zudem soll die Installation von Apps nur über Vertriebsplattformen möglich sein, die die Altersstufe berücksichtigen und ein automatisiertes Bewertungssystem verwenden. Das klingt nach einer vernünftigen Maßnahme, um sicherzustellen, dass Kinder nicht zufällig auf ungeeignete Inhalte stoßen.

Aber wie immer gibt es auch Kritik. Bereits im Sommer 2021 gab es heftige Proteste von IT- und Medienverbänden sowie Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle gegen ähnliche Vorhaben. Dadurch wurden damalige Änderungen größtenteils nicht umgesetzt. Auch jetzt regt sich erneut Widerstand gegen den aktuellen Vorstoß der Länder.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft kritisiert, dass eine Verpflichtung zur Kennzeichnung auch unbedenklicher Inhalte dem Prinzip des Jugendmedienschutzes widerspricht. Es wird argumentiert, dass eine solche Vorschrift weder sinnvoll noch angemessen sei, insbesondere da sie praktisch für alle Betreiber gelte. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) vermutet sogar, dass es sich bei der Passage um ein Versehen handelt. Es könne sich nicht vorstellen, dass damit bewusst eine umfassende Alterskennzeichnung aller Internetseiten weltweit angestrebt wird.

Die geplanten Kennzeichnungspflichten könnten möglicherweise mit höherrangigen Vorgaben aus dem Bundesjugendschutzgesetz in Konflikt stehen. Zudem bieten die geforderten Filter als neue gesetzliche Maßnahme für den technischen Jugendmedienschutz keinen praktischen Nutzen. Stattdessen schaffen sie eine irreführende Sicherheitsillusion und erschweren die elterliche Erziehungstätigkeit.

Durch die geplante Umstrukturierung der Zuständigkeiten würde zudem das System der regulierten Selbstregulierung erheblich geschwächt. Das könnte bedeuten, dass diejenigen, die bisher für den Jugendmedienschutz verantwortlich waren, weniger Einfluss haben und die Kontrolle über Inhalte verlieren.

Die Ministerpräsidenten hatten bereits 2010 mit der Novellierung des JMStV die Absicht, eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Internetinhalten einzuführen. Letztendlich konnte Nordrhein-Westfalen jedoch verhindern, dass dies umgesetzt wurde. Ob es dieses Mal anders ausgehen wird, bleibt abzuwarten.

Schlagwörter: JMStV + Selbstkontrolle + Chrome

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  • 22. Dezember 2023