Das Bezirksgericht in Kalifornien hat eine Reihe von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI abgewiesen. Die Kläger, darunter bekannte US-Autoren wie Sarah Silverman, Christopher Golden, Richard Kadrey und Paul Tremblay, beschuldigten den Microsoft-Partner, urheberrechtlich geschützte Werke ohne ihre Zustimmung kopiert und für das Training der GPT-Sprachmodelle von OpenAI verwendet zu haben. Sie behaupteten, dass der KI-basierte Chatbot ChatGPT die Werke auswendig gelernt und in der Lage sei, sie korrekt zusammenzufassen und sogar Texte im Stil der Kläger zu verfassen.
Das Gericht wies jedoch die meisten Vorwürfe als unbegründet zurück, obwohl der Vorwurf der direkten Urheberrechtsverletzung bestehen bleibt. Die Richter waren nicht überzeugt, dass OpenAI absichtlich Urheberrechtsvermerke unterdrückt habe oder dass den Autoren dadurch wirtschaftliche Schäden entstanden seien. Die Klagen wurden aufgrund von Verstößen gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), Fahrlässigkeit und ungerechtfertigter Bereicherung abgewiesen, während der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs und der Urheberrechtsverletzung weiterhin bestehen bleibt. Die Autoren konnten auch nicht ausreichend nachweisen, dass es eine Ähnlichkeit zwischen den Inhalten ihrer Bücher und den Antworten von ChatGPT gibt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird und ob die Kläger weitere rechtliche Schritte unternehmen werden.
Schlagwörter: OpenAI + ChatGPT + KI
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