Erleichterte Möglichkeit zur Einlösung von E-Rezepten gefordert

Die Online-Apotheken haben es satt. Schon seit längerem kämpfen sie für eine einfachere Möglichkeit, E-Rezepte online einzulösen. Bisher müssen Versicherte das E-Rezept ausdrucken und ein Foto davon machen, um es dann an ihre Online-Apotheke zu senden. Ein Medienwechsel, der umständlich ist und Zeit kostet. Da muss doch eine bessere Lösung her, denken sich die Online-Apotheken.

Und genau hier kommt das sogenannte Cardlink-Verfahren ins Spiel. Es soll als alternative Möglichkeit zur Einlösung von E-Rezepten dienen. Klingt interessant, oder? Am Donnerstag haben alle Gesellschafter der Gematik, die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortlich ist, gegen Cardlink gestimmt, außer dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Da das BMG über 51 Prozent der Stimmrechte verfügt, wurde der Beschluss pro Cardlink dennoch gefasst. Das hat bei den Apothekern für großen Ärger gesorgt.

Aber was genau ist Cardlink? Das Verfahren ermöglicht es Versicherten, ihre E-Rezepte mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ohne die Eingabe einer PIN einzulösen. Dafür wird die eGK ähnlich wie bei der E-Rezept-App der Gematik an das Smartphone gehalten. Es ist sogar geplant, dass auch SMS-Nachrichten (SMS-TAN) zur Bestätigung von Transaktionen verwendet werden sollen. Wie genau das funktionieren soll, ist allerdings noch nicht klar. Die genauen Schritte werden von der Gematik in Kürze veröffentlicht.

Allerdings ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht ganz überzeugt von der SMS-TAN Methode. Sie halten sie nicht für zeitgemäß und sehen sie auch nicht als sicheren Stand der Technik an. Die Zukunft soll ohnehin die GesundheitsID Cardlink ersetzen und auch den sicheren Zugriff auf andere Anwendungen wie die elektronische Patientenakte ermöglichen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht durch Cardlink eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit der Patienten. Das Risiko einer Beeinträchtigung des E-Rezepts wird erhöht. Und das ist schon jetzt ein Problem, das sowohl Apotheker, Ärzte als auch Patienten frustriert. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betont, dass die sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht durch unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden darf. Es ist für sie unannehmbar, dass das Bundesministerium für Gesundheit nun auch noch die Verantwortung für den neuen Weg der E-Rezept-Einlösung auf die Apotheken überträgt, obwohl es diesen Beschluss selbst herbeigeführt hat.

Die Apotheker sind entsetzt darüber, dass das Ministerium nun zum ersten Mal in einer bemerkenswerten Abstimmung seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den individuellen Interessen einiger Großkonzerne nachzugeben. Overwiening hält es für wichtig, dass der vierte Weg zur Einlösung des E-Rezepts ebenso sicher ist wie die anderen Methoden, nämlich über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den ausgedruckten Beleg oder die sicheren Apps der Gematik oder der Krankenkassen.

Der IT-Sicherheitsexperte Martin Tschirsich sieht die Verwendung von SMS bei Cardlink nicht als zusätzlichen Sicherheitsfaktor, sondern eher als Mittel zur Protokollierung des genutzten Geräts beim Einlösen eines Rezepts. So soll Betrug verhindert werden. Die Verwendung von SMS bei Cardlink erhöht also nicht die Sicherheit, sondern dient eher der Entdeckung von möglichen Betrugsfällen. Es werden detaillierte Protokolle über die Zugriffe geführt. Laut Tschirsich ermöglicht die Verwendung von Cardlink eine bessere Rückverfolgung von missbräuchlichem Zugriff auf E-Rezepte im Vergleich zur analogen Methode des Einlösens vor Ort durch das Stecken der Gesundheitskarte. Es werden also mehr Daten generiert. Das könnte dazu beitragen, Betrug effektiver zu bekämpfen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Einlösung von E-Rezepten weiterentwickelt. Die Online-Apotheken haben auf jeden Fall noch nicht aufgegeben und werden weiterhin für eine erleichterte Möglichkeit kämpfen. Wir dürfen gespannt sein, ob sich Cardlink oder eine andere Methode letztendlich durchsetzen wird.

Schlagwörter: Cardlink + BMG + eGK

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  • 14. März 2024