Apple bleibt weiterhin mit einer Sammelklage von Stalking-Opfern in den USA konfrontiert. Die Kläger werfen dem Hersteller vor, dass die Bluetooth-Tracker AirTags unzureichenden Schutz vor Missbrauch bieten. Das Gericht hat Apples Antrag, die Klage abzuweisen, abgelehnt. Der zuständige Richter entschied, dass die Kläger ihre Vorwürfe in Bezug auf Fahrlässigkeit und Produkthaftung ausreichend dargelegt haben.
In den noch ausstehenden Anklagepunkten wird Apple beschuldigt, dass die AirTags erhebliche Probleme mit den Sicherheitsfunktionen aufweisen und dass diese Lücken zu Schäden durch Stalking geführt haben. Apple argumentiert, dass die AirTags als innovative Produkte der Branche über Sicherheitsfunktionen verfügen und der Konzern daher nicht für den Missbrauch des Produkts verantwortlich gemacht werden kann. Der Richter kam jedoch zu dem Schluss, dass diese Frage im aktuellen Stadium der Sammelklage noch nicht endgültig beantwortet werden kann.
Die Sammelklage wurde im Oktober 2023 eingereicht und beschreibt perfides Stalking, bei dem AirTags verwendet wurden, die unter anderem in Autositzen, Kuscheltieren und Schuhsohlen versteckt waren. Die Klageschrift betont, dass dies bereits zu einem Mord geführt hat.
Nach dem Verkaufsstart der AirTags hat Apple schrittweise die Anti-Stalking-Funktionen erweitert, während Android-Nutzer lange Zeit nahezu ungeschützt blieben. Apple und Google haben den Wunsch, das Stalking durch Bluetooth-Tracker mit einem Branchenstandard zu bekämpfen. Allerdings verzögert sich die Entwicklung dieses Standards erheblich.
Obwohl Apple bereits ein umfangreiches Netzwerk zur Ortung von AirTags durch iPhones in der Umgebung aufgebaut hat, hat Google die Einführung des Android-Pendants bisher verschoben. Sie warten darauf, dass iOS eine erweiterte Tracking-Warnung auch für Produkte anderer Hersteller integriert. Bisher erfolgt lediglich eine Warnung des Betriebssystems vor AirTags, die als unbekannt eingestuft werden.
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