Arbeitsverträge in Deutschland sollen zukünftig auch digital gültig sein

Arbeitsverträge in Deutschland sollen in Zukunft auch in digitaler Form gültig sein. Das sieht der Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV vor, welcher von der Ampel-Koalition entsprechend angepasst wurde. Laut dem Nachweisgesetz soll zukünftig nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vorgeschrieben sein. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt diese Umstellung, da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber davon profitieren können. Arbeitsverträge könnten künftig vollständig und unkompliziert digital abgeschlossen werden, beispielsweise per E-Mail.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sieht darin einen bedeutenden Fortschritt zur Vereinfachung für Unternehmen und Beschäftigte. Viele Start-ups arbeiten bereits vollständig digital, was sich in Zukunft auch auf die Personalabteilung ausweiten könnte. Katja Mast (SPD) betont, dass die Vereinbarung sicherstellt, dass im Falle eines Streits nachweisfähige Dokumente angefordert werden können. Die Novelle erfüllt somit Forderungen aus dem Wirtschaftsbereich.

Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbandes, betrachtet die Einigung als äußerst positiven Indikator für die Digitalisierung und einen wegweisenden Schritt in Richtung effizienterer digitaler Arbeitsabläufe. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft wurden in den letzten fünf Jahren jährlich etwa elf Millionen Arbeitsverträge in Deutschland abgeschlossen. Der IT-Verband Bitkom ist erleichtert darüber, dass die Regierung einen bedeutenden Fehler korrigiert hat und dadurch Arbeitnehmern unnötiger Aufwand und Kosten erspart werden.

Dennoch stellt der Zwang zur Verwendung von Papier und zur händischen Unterschrift in Wirtschaft und Verwaltung weiterhin eines der größten Hindernisse für eine vollständige Digitalisierung dar. Die Ampelkoalition sollte daher endlich Maßnahmen ergreifen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Generalklausel zur Vereinfachung der Schriftformerfordernisse umzusetzen. Bereits mit dem bisher diskutierten Bürokratieentlastungsgesetz soll die Schriftform lediglich als Alternative zur elektronischen Variante beibehalten werden, beispielsweise bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Mietvertrages.

Schlagwörter: Marco Buschmann + FDP + E-Mail

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  • 21. März 2024