EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Einführung der europäischen elektronischen Identität und des European Media Freedom Act
EU-Mitgliedsstaaten stimmen endgültig für Einführung der europäischen elektronischen Identität und des European Media Freedom Act
Am Dienstag haben die Regierungsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten ihre abschließende Zustimmung zu zwei lang umstrittenen Normentwürfen gegeben. Dabei handelt es sich um die Verordnung für eine europäische elektronische Identität (EUid), basierend auf digitalen Brieftaschen (E-Wallets), sowie den European Media Freedom Act (EMFA). Mit dieser Entscheidung sind beide Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich abgeschlossen.
Die EU-Mitgliedsstaaten werden zukünftig verpflichtet sein, allen Bürgern und Unternehmen eine elektronische Geldbörse (E-Wallet) anzubieten. Nutzer haben dabei die Möglichkeit, ihre nationale elektronische Identität (eID) freiwillig zu speichern und mit anderen persönlichen Nachweisen wie Führerschein, Abschlusszeugnissen und ärztlichen Rezepten zu verknüpfen. Das Europäische Parlament sprach sich gegen die ursprünglich geforderte Verpflichtung aus, die EUid als lebenslange Personenkennziffer zu gestalten.
Ein weiteres strittiges Thema betraf die Anerkennung qualifizierter Zertifikate zur Authentifizierung von Webseiten durch Browser wie Chrome, Edge, Firefox, Opera und Safari. Die EU-Rechtssetzungsgremien einigten sich auf die Einführung von sogenannten Qualified Website Authentication Certificates (QWACs). Aufgrund von Kritik wurden jedoch zusätzliche Klauseln eingefügt, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsregeln und -standards der Branche eingehalten werden.
Experten haben darauf hingewiesen, dass staatliche Root-Zertifikate in Form von QWACs Behörden die Möglichkeit geben, verschlüsselte Kommunikation einfacher abzuhören. Dies führte zu massiver Kritik von Wissenschaftlern und Bürgerrechtlern.
Das Medienfreiheitsgesetz, der European Media Freedom Act, führte ebenfalls zu kontroversen Diskussionen. Der Ministerrat forderte, dass Sicherheitsbehörden Medienvertreter im Interesse der nationalen Sicherheit mittels Spyware auszuspionieren dürfen. Aufgrund des Drucks der Volksvertreter wurde diese Klausel jedoch aus dem Normtext gestrichen.
Der EMFA respektiert die nationalen Verantwortlichkeiten der Mitgliedsländer entsprechend den EU-Verträgen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedsländer selbst Richtlinien zur Verwendung von Staatstrojanern, auch gegenüber Journalisten, festlegen könnten. Die Anti-Spyware-Klausel im EMFA ist jedoch nicht ausreichend formuliert. Unter bestimmten Bedingungen ist es Sicherheitsbehörden gestattet, nach gerichtlicher Anordnung Spionage-Software gegen Mediendiensteanbieter einzusetzen, um schwere Straftaten zu bekämpfen, die mit Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Die Vertreter der Ratspräsidentschaft Belgiens betrachten die getroffenen Entscheidungen als bedeutende Fortschritte für den digitalen Wandel und die Förderung einer demokratischen Gesellschaft. Die eIDAS-Novelle wird nach 20 Tagen in Kraft treten und bis zum Jahr 2026 vollständig umgesetzt sein. Der EMFA hingegen wird seine Wirkung 20 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung entfalten.
Schlagwörter: EMFA + QWACs + European
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