Hessischer Datenschutzbeauftragter: Widersprüche gegen Google Street View nicht automatisch gültig für neue Aufnahmen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, hat darauf hingewiesen, dass bereits früher eingereichte Widersprüche gegen Aufnahmen von Google Street View nicht automatisch auch für neue Aufnahmen gelten. Um die Privatsphäre zu schützen, sei es notwendig, erneut Widerspruch einzulegen. Roßnagel betonte die Notwendigkeit, auch auf diejenigen Rücksicht zu nehmen, die ihre Privatsphäre schützen und gegen die Ausforschung ihres Lebensmittelpunktes vorgehen wollen. Der Straßenansichtsdienst von Google diene nicht dem öffentlichen Interesse. Stattdessen strebe das Unternehmen danach, Nutzerdaten zu sammeln, diese mit Informationen aus anderen Google-Diensten zu kombinieren, Persönlichkeitsprofile zu erstellen und vor allem individualisierte Werbung zu betreiben. Laut dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg, Thomas Fuchs, haben seit Juni 2023 etwa 100.000 Menschen Widerspruch eingelegt. Roßnagel erklärte, dass die geringe Anzahl an Widersprüchen damit zusammenhänge, dass viele Menschen Street View gar nicht bemerken, sich der damit verbundenen Risiken nicht bewusst seien oder nicht über das Opt-out-Verfahren informiert seien.
Schlagwörter: Alexander Roßnagel + Google Street View + deutschland@google.com
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