Anstieg der Beschwerden über strafbare Internetinhalte und sexuelle Gewalt gegenüber Minderjährigen im Jahr 2023
Im Jahr 2023 wurden der eco-Beschwerdestelle insgesamt 65.998 Meldungen über Internetinhalte übermittelt, die potenziell strafbar oder für den Jugendschutz relevant waren. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem es 18.110 Eingaben gab, ist die Zahl deutlich angestiegen und hat sich etwa verdreifacht.
Erneut handelte es sich bei einem Großteil der Beschwerden (ca. 91 Prozent bzw. 60.151 Beschwerden) um Fälle von sexueller Gewalt und Grenzverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Besonders betroffen waren Darstellungen, die nach Paragraph 184b des Strafgesetzbuchs als Kinderpornografie eingestuft wurden.
Die aktuelle Absicht der Bundesregierung besteht darin, die betreffende Norm abzuschwächen, da sie derzeit auch für Vorfälle auf dem Schulhof gilt.
Die genannten Zahlen stammen aus dem Jahresbericht 2023 der Hotline, der vom Verband der Internetwirtschaft am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Es gab einen leichten Anstieg bei Meldungen über verfassungsfeindliche Inhalte (603 Fälle). Darüber hinaus wurden mehr Hinweise auf frei zugängliche Erwachsenenpornografie (279 Fälle) und auf Inhalte, die die Entwicklung beeinträchtigen können (1049 Fälle), gemeldet als im Vorjahr.
Etwa 66 Prozent der Beschwerdeführer bevorzugten eine anonyme Vorgehensweise. Von den erhaltenen Beschwerden wurde letztendlich nur etwa ein Viertel von den Juristen der Einrichtung als berechtigt eingestuft. Dies bedeutet, dass tatsächlich ein Rechtsverstoß festgestellt wurde und weitere Maßnahmen ergriffen wurden.
Im Jahr 2022 wurden etwa 50,8 Prozent der erhaltenen Hinweise von den Prüfern verworfen, während es im aktuellen Jahr etwa 75 Prozent sind. Trotzdem blieben im Jahr 2023 noch 17.493 gültige Beschwerden übrig, was einen neuen Höchststand darstellt und einem Anstieg von etwa 50 Prozent entspricht. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 8.904 berechtigte Eingaben verzeichnet.
Auch in diesem Jahr machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern mit 16.573 Fällen den größten Teil der berechtigten Beschwerden aus (94,7 Prozent).
Im Jahr 2023 konnten in Deutschland gehostete Webseiten mit strafbaren Inhalten gemäß Paragraph 184b des Strafgesetzbuchs im Durchschnitt innerhalb von etwa 1,9 Tagen zu 100 Prozent gelöscht werden. Im Vergleich dazu dauerte es im Jahr 2022 durchschnittlich etwa 2,8 Tage. In nur etwa sechs Tagen wurden solche Inhalte weltweit mit einer beeindruckenden Erfolgsquote von 98,4 Prozent entfernt. Im Vergleich zum Jahr 2022 sind die Verfügbarkeitszeiten leicht zurückgegangen. Hauptursachen für Verzögerungen sind vor allem die unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen bei virtuellen Darstellungen und undurchsichtige Verknüpfungen.
Zunächst werden Inhalte, die im Ausland gehostet werden, an eine Partnerstelle des internationalen Hotline-Verbunds Inhope übermittelt. Die eco-Beschwerdestelle übernimmt die weitere Bearbeitung der Meldungen mit dem Ziel, die entsprechenden Inhalte zu entfernen. Dabei arbeitet sie eng mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden des jeweiligen Landes zusammen. Falls es in dem Land, in dem sich der Serverstandort befindet, kein Mitglied von Inhope gibt oder der gemeldete Inhalt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kooperationspartners fällt, wird die Beschwerdestelle direkt den Hostprovider kontaktieren. Wenn nicht anderweitig gehandelt wird, wird eine Meldung bei der Polizei erstattet.
Im vergangenen Jahr hat die Hotline insgesamt 26.288 Benachrichtigungen zu entsprechenden Vorfällen versendet, im Vergleich zu 15.300 Benachrichtigungen im Jahr 2022.
Auch im Jahr 2023 war der Anteil der gerechtfertigten Beschwerden über verfassungsfeindliche Inhalte wie Hakenkreuzdarstellungen oder das Verwenden verbotener Parolen erneut bemerkenswert niedrig. Lediglich rund 7,6 Prozent der Meldungen wurden letztendlich als rechtswidrig eingestuft, was 46 Fällen entspricht im Vergleich zu 33 im Vorjahr. Dies entspricht etwa 0,26 Prozent aller berechtigten Eingaben im Jahr 2023 und ähnelt dem Anteil von 2022.
Im aktuellen Berichtsjahr gingen insgesamt 322.306 Beschwerden über unerwünschte Werbemails bei der Hotline ein, was etwa einem Drittel weniger entspricht als 2022 (472.763). Die Betreiber setzen hierbei hauptsächlich auf einen selbstregulatorischen Ansatz: Die Verursacher werden in der Regel lediglich dazu aufgefordert, sich an die rechtlichen Vorgaben für zulässiges E-Mail-Marketing zu halten. Jedoch wird bei Spam, der anscheinend über zertifizierte Provider versendet wird, eine gründliche Untersuchung durchgeführt, und es werden Sanktionen verhängt, wenn Verstöße festgestellt werden.
Die Leiterin der Beschwerdestelle, Alexandra Koch-Skiba, äußerte sich schockiert über die steigende Anzahl von Meldungen über sexuelle Gewalt und Grenzverletzungen gegenüber Minderjährigen. Die Aussage betonte ebenfalls, dass unsere Gesellschaft wachsam ist und eine eindeutige Position gegenüber illegalen Inhalten einnimmt.
Im Allgemeinen ist das Löschen anstelle des Sperrens nach wie vor der effektivste Ansatz zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte. Der eco lehnt die flächendeckende Überwachung der Online-Kommunikation, wie beispielsweise die Kontrolle von Chats, ab.
Schlagwörter: StGB + 184b + .In Deutschland
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