SPD ändert Haltung zur Vorratsdatenspeicherung – Quick-Freeze-Verfahren als Kompromiss

In der Welt der Politik ist es nicht ungewöhnlich, dass Meinungen und Haltungen sich ändern wie das Wetter im April. Dieses Mal hat die SPD ihre ursprüngliche Position zur Vorratsdatenspeicherung überdacht und ist nun bereit, einen Kompromiss einzugehen. Und dieser Kompromiss hört auf den klangvollen Namen „Quick-Freeze-Verfahren“.

Was genau verbirgt sich hinter diesem mysteriösen Namen? Nun, bereits im Oktober 2022 hatte der Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP den Vorschlag für das Quick-Freeze-Verfahren vorgestellt. Im Grunde ermöglicht es dieses Verfahren, Verkehrsdaten vorübergehend zu sichern, allerdings nur nach einem Richterbeschluss. Im Vergleich zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gilt das Quick-Freeze-Verfahren als datensparsamer, was bei Datenschutzdiskussionen immer ein heißes Thema ist.

Die SPD hatte sich bisher gegen das Quick-Freeze-Verfahren gesträubt, und die FDP ihrerseits verweigerte daraufhin ihre Unterstützung für mietrechtliche Gesetzesvorhaben. Ein echter Tauziehkampf also. Aber jetzt hat die SPD ihre Meinung geändert und ist bereit, den Kompromiss zu akzeptieren. Und das ist nicht alles – die FDP unterstützt nun auch die Verlängerung der Mietpreisbremse. Da haben sich wohl zwei politische Gegner gefunden, die sich doch irgendwie verstehen können.

Der neue Entwurf sieht vor, dass Ermittlungsbehörden mit einem Richterbeschluss sowohl vorhandene als auch zukünftig anfallende Verkehrsdaten sichern dürfen. Allerdings ist die Verwendung der sogenannten Login-Falle nicht vorgesehen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die nicht gerne in rechtliche Fallstricke tappen.

Interessanterweise sollen die bestehenden Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nicht abgeschafft, sondern lediglich außer Kraft gesetzt werden. Das mag auf den ersten Blick verwirrend klingen, aber es hat seinen Grund. Im September 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. Es musste also dringend eine Neuregelung her. Der EuGH eröffnete allerdings einen gewissen Spielraum, der eine begrenzte Speicherung von IP-Adressen zur Prävention schwerer Straftaten ermöglicht. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Speicherung von Verbindungsdaten nur bei konkretem Anlass erfolgen darf. Das ist ein Punkt, den die Grünen positiv aufnehmen. Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen, äußert jedoch Kritik daran, dass die bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht aufgehoben werden soll.

Nun, der neu ausgehandelte Kompromiss hat zweifellos seine Vor- und Nachteile. Positiv ist, dass das Quick-Freeze-Verfahren als datensparsamer angesehen wird und die Verwendung der Login-Falle nicht vorgesehen ist. Aber negativ ist, dass die bisherige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die von höchsten Gerichten für ungültig erklärt wurde, nicht zurückgenommen werden soll. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert diese Entscheidung ebenfalls. Sie befürwortet eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und betont den Bedarf für eine effiziente Strafverfolgung.

Wie es aussieht, wird es wohl nie eine Lösung geben, die alle zufriedenstellt. Aber immerhin haben sich die politischen Parteien auf einen Kompromiss geeinigt, der hoffentlich den Spagat zwischen Sicherheit und Datenschutz schafft. Und wer weiß, vielleicht ändert sich die Haltung ja in ein paar Jahren wieder, wenn die Technologie neue Möglichkeiten bietet. Bis dahin sollten wir uns wohl einfach zurücklehnen und das politische Ping-Pong-Spiel genießen.

Schlagwörter: FDP + SPD + Marco Buschmann

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  • 11. April 2024