Neue EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz: Verbraucherschützer fordern wirksame Aufsichtsmaßnahmen
Die EU hat mal wieder zugeschlagen und eine neue Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet. Damit wollen sie sicherstellen, dass die Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten wirksame Aufsichtsmaßnahmen einführen. Das erinnert ein bisschen an die Regelungen des Digital Services Act (DSA), die auch darauf abzielen, Verbraucher besser zu schützen.
Da die Frist bis zum Frühjahr 2025 läuft, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jetzt Vorschläge präsentiert, damit die Zeit nicht im Eiltempo verstreicht. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass es für Beschwerden über KI-Anwendungen einen einzigen Ansprechpartner geben sollte. Das würde die Sache natürlich erleichtern. Deshalb plädiert der vzbv dafür, dass eine zentrale nationale Aufsichtsbehörde für den Prozess verantwortlich sein sollte.
Außerdem sollte die Einreichung von Beschwerden ein Kinderspiel sein. Damit man nicht erst einen Doktortitel in Quantenphysik braucht, um überhaupt eine Beschwerde abgeben zu können. Der vzbv drängt außerdem darauf, dass bei dieser Aufsichtsbehörde ein unabhängiger nationaler KI-Beirat eingerichtet wird. Ein Beirat, der die Interessen der Zivilgesellschaft im Blick hat. Das klingt ja fast so, als würde da jemand wirklich auf uns hören wollen.
Bisher hat der Verband noch keinen konkreten Vorschlag für die zentrale Instanz gemacht, aber hey, sie sind ja beratend tätig und werden Stellungnahmen sowie Empfehlungen veröffentlichen. Vielleicht sollten wir ihnen ein paar Vorschläge schicken, wie die Behörde heißen könnte. „KI-Kontrollzentrum“ klingt doch ganz nett, oder?
Die Verbraucherschützer finden außerdem, dass den zuständigen Marktaufsichtsbehörden privilegierte Informationsansprüche gewährt werden sollten. Klingt nach einem guten Plan, denn dann könnten die Behörden besser überprüfen, was die KI-Anwendungen so treiben.
Apropos Behörden, der vzbv schaut sich den Beirat des Digital Services Coordinators nach dem Digitale-Dienste-Gesetz als Vorbild an. Das ist ja auch nicht verkehrt, schließlich sollte der KI-Beirat ausgewogen besetzt sein. Mit Leuten aus dem Wirtschaftszweig, Start-ups, Mittelstand, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Eine bunte Mischung eben, damit auch alle ihre Meinung einbringen können.
Deutschland muss übrigens innerhalb von nur drei Monaten nach dem Inkrafttreten des AI-Acts nationale Behörden oder Stellen benennen, die die Einhaltung der Pflichten für KI-Betreiber überwachen oder durchsetzen. Da sollte man sich beeilen, schließlich geht es um wichtige Aspekte wie Nichtdiskriminierung, Privatsphäre und Verbraucherschutz.
Die Verbraucherschützer wollen außerdem, dass der Einsatz von biometrischen Fernidentifizierungssystemen wie automatisierter Gesichtserkennung an öffentlich zugänglichen Orten verboten wird. Das klingt vernünftig, schließlich kann diese Technologie nicht nur fehleranfällig sein, sondern stellt auch ein Risiko für die Privatsphäre dar.
Damit das Ganze nicht nur leere Worte bleiben, sollten Verstöße gegen die neuen Regeln auch Konsequenzen haben. Sanktionen wären da angebracht. Sonst wird das Ganze ja zum Kaffeekränzchen, bei dem sich keiner an die Regeln hält.
Die Zeit läuft, Deutschland muss schnell handeln und wirksame Aufsichtsmaßnahmen einführen. Der vzbv macht konkrete Vorschläge, damit Verbraucher bei Beschwerden über KI-Anwendungen nicht im Regen stehen. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Behörden und der nationale Gesetzgeber darauf reagieren werden. Hoffentlich haben sie ihren Humor mit im Gepäck, denn bei dem Thema kann man ihn sicher gut gebrauchen.
Schlagwörter: DSA + KI + vzbv
Wie bewerten Sie den Schreibstil des Artikels?
