Zahl verdeckter Eingriffe in deutsche IT-Systeme durch Ermittler steigt 2022 rapide an: Neue Statistiken veröffentlicht!

Im Jahr 2022 hat die Zahl verdeckter Eingriffe in deutsche IT-Systeme durch Ermittler weiter zugenommen. Gerichte haben in 109 Fällen Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden die Genehmigung erteilt, IT-Systeme mit sogenannten Staatstrojanern zu infiltrieren und Daten zu sammeln. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am Donnerstag neue Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung gemäß den Paragrafen 100a und b der Strafprozessordnung (StPO) veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass sich die Anzahl solcher Anordnungen innerhalb eines Jahres verdoppelt hat. Im Jahr 2021 gab es lediglich 55 solcher Anordnungen, während es im Jahr 2022 bereits 109 waren.

Die Anordnungen für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gemäß Paragraf 100a StPO sind in der neuen Statistik für 2022 auf insgesamt 94 gestiegen, im Vergleich zu 35 im Vorjahr. Bei dieser Maßnahme wird die Kommunikation direkt auf einem Endgerät erfasst, entweder vor oder nach der Entschlüsselung. Im aktuellen Jahr wurden 49 solcher Eingriffe durchgeführt, im Vergleich zu 23 im Vorjahr. Die meisten Maßnahmen wurden von Behörden in Nordrhein-Westfalen (22) durchgeführt, gefolgt von Niedersachsen (6), Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (je 4). Der Generalbundesanwalt hat in drei Fällen Staatstrojaner eingesetzt. Drogendelikte sind weiterhin die Hauptursache für diese Maßnahmen.

Die Anzahl der Fälle, in denen Richter heimliche Online-Durchsuchungen gemäß Paragraf 100b StPO anordneten, ist hingegen zurückgegangen. Im Jahr 2022 wurden sechs solcher Verfahren registriert, im Vergleich zu zehn im Vorjahr. Bei dieser Methode sind die Ermittler befugt, mittels Staatstrojanern nicht nur die laufende Kommunikation abzuhören, sondern auch Festplatten zu durchsuchen. Von den 15 Anordnungen für diese Form der Online-Überwachung wurden sieben tatsächlich umgesetzt, während es im Vorjahr neun von 20 Genehmigungen waren.

Insgesamt ist die Anzahl der Überwachungen der Telekommunikation nach Paragraf 100a StPO leicht gesunken, was auch das Abhören von Telefonaten ohne Spionagesoftware einschließt. Im Jahr 2022 haben die Gerichte in 4981 Verfahren insgesamt 15.451 Anordnungen genehmigt, ein Rückgang um 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Zusätzlich hat das BfJ auch die Statistik zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten gemäß Paragraf 100g StPO veröffentlicht. Im Jahr 2022 ist die Gesamtzahl der angeordneten Maßnahmen im Vergleich zu den Vorjahresdaten um 8,3 Prozent auf 30.182 gestiegen. Insgesamt wurden in 20.553 Verfahren Verbindungs- und Standortdaten abgefragt.

Erstmals hat das BfJ auch Informationen über die Abfrage von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten wie Facebook, WhatsApp, Google oder X gemäß Paragraf 100k StPO veröffentlicht. Im Jahr 2022 wurden deutschlandweit in 94 Fällen 111 Maßnahmen durchgeführt.

Die neuen Statistiken des BfJ zeigen deutlich, dass die Überwachung und der Eingriff in IT-Systeme durch Strafverfolgungsbehörden weiterhin zunehmen. Dies wirft Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen wird.

Schlagwörter: StPO + BfJ + Deutschland

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  • 25. April 2024