Bundesrat unterstützt Gesetze zur Digitalpolitik

Der Bundesrat hat mal wieder zugeschlagen! Am Freitag hat er zwei wichtige Gesetze im Bereich der Digitalpolitik unterstützt und somit den Weg für die Umsetzung von EU-Richtlinien geebnet. Das ist ja mal eine gute Nachricht in diesem digitalen Wirrwarr, oder?

Als erstes wurde eine Änderung des Funkanlagengesetzes genehmigt, die bereits im März vom Bundestag beschlossen wurde. Was das konkret bedeutet? Ab Ende des Jahres sollen standardisierte Ladekabel auf USB-C-Basis für allerhand Geräte wie Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets und sogar tragbare Videospielekonsolen in Deutschland verfügbar sein. Endlich Schluss mit dem Kabelwirrwarr in der Schublade! Ab 2026 wird diese Regelung auch für Laptops gelten. Die Politik will damit nicht nur den Elektroschrott reduzieren, sondern auch unser aller Leben erleichtern. Keine Suche mehr nach dem passenden Ladegerät, hurra!

Natürlich gibt es auch ein paar Regeln zu beachten. Die Hersteller müssen klar angeben, ob ein Ladewerkzeug im Lieferumfang enthalten ist oder nicht. Zusätzlich müssen auch andere wichtige Informationen auf der Verpackung stehen. Die Reform ermöglicht außerdem zukünftige Anpassungen an technologische Fortschritte, wie zum Beispiel drahtloses Laden. Da bleibt nur zu hoffen, dass wir dann nicht alle unsere Geräte wieder austauschen müssen.

Aber das war noch nicht alles, was der Bundesrat so beschlossen hat. Er hat auch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) genehmigt, das ebenfalls im März vom Bundestag verabschiedet wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen Rahmen zur Bekämpfung von Hass, Hetze und Desinformation im Internet zu schaffen und die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) der EU umzusetzen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird größtenteils und das Telemediengesetz (TMG) vollständig durch neue Regelungen ersetzt.

Im Zuge des DDG wird innerhalb der Bundesnetzagentur eine unabhängige Koordinierungsstelle eingerichtet, die für Transparenz und Fairness sorgen und Plattformbetreiber überwachen soll. Du kannst deine Beschwerden direkt an den Digital-Services-Coordinator (DSC) richten, der ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten muss. Außerdem gibt es Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird das Ganze überwachen und der Bundesdatenschutzbeauftragte hat ein Auge auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Jetzt muss nur noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das DDG unterzeichnen und offiziell bekanntgeben. Dann tritt das Ganze einen Tag später in Kraft. Also Daumen drücken, dass unser lieber Bundespräsident schnell mal die Unterschrift aufs Papier zaubert.

Es ist schön zu sehen, dass die Politik sich um die Digitalisierung kümmert und versucht, für Ordnung zu sorgen. Wenn jetzt noch jemand die Anzahl der Passwörter reduzieren könnte, wären wir alle glücklich.

Schlagwörter: USB-C + DDG + DSA

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  • 26. April 2024