Bundesregierung gibt Einblicke in KI-generierte Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs: Ernsthaftes Thema
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geantwortet und dabei einige interessante Einblicke in die Welt der KI-generierten Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs gewährt. Klingt gruselig, oder? Aber leider existiert dieses Phänomen tatsächlich und die Anzahl der Vorfälle nimmt zu. Allerdings gibt es derzeit keine verlässlichen Daten über das Ausmaß des Problems. Eine Möglichkeit, das Ausmaß des Problems einzuschätzen, sind die Berichte der privaten US-Institution National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Laut NCMEC wurden etwa 4700 Fälle von KI-generierten Darstellungen von sexuellem Missbrauch gemeldet. Das ist besorgniserregend, um es gelinde auszudrücken.
Um dem Problem entgegenzuwirken, bemühen sich die führenden Anbieter von Künstlicher Intelligenz, Sicherheitsmechanismen zu entwickeln, um die Generierung solcher Inhalte zu verhindern. Das ist natürlich eine gute Sache. Leider gibt es jedoch im Internet immer Wege und Anleitungen, um diese sogenannten Ethik-Filter zu umgehen. Es ist wie bei einem Kind, das versucht, heimlich an die Kekse auf dem Küchentisch zu gelangen. Es gibt immer einen Weg.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Catarina dos Santos-Wintz sieht in dieser Entwicklung eine Bestätigung ihrer Bedenken, dass Künstliche Intelligenz zunehmend für die Erstellung kinder- und jugendpornografischen Bild- und Filmmaterials missbraucht wird. Besonders bei Open-Source-Software fehlen oft sogenannte Ethik-Filter, die die Erstellung von rechtswidrigen Inhalten verhindern sollen. Daher fordert die Bundesregierung auch von Open-Source-KI-Systemen den Einsatz von Filtern, um die Erstellung solcher Inhalte zu verhindern. Das klingt vernünftig, oder? Schließlich wollen wir nicht, dass die bösen Jungs die neueste Open-Source-KI-Software nutzen, um ihre schmutzigen Bilder und Videos zu erstellen.
Die Bundesregierung gibt jedoch zu bedenken, dass es keine explizite rechtliche Verpflichtung für die Betreiber und Entwickler von KI gibt, die Erstellung solchen Materials von Anfang an zu unterbinden. In Deutschland sind die Verbreitung, der Besitz und das Beschaffen von realistischen Darstellungen sexuellen Missbrauchs strafbar, während die Erstellung selbst nicht unter Strafe steht. Die Idee dahinter ist, die Täter zu überführen, die eine KI für solche Zwecke einsetzen. Nicht die beste Lösung, aber immerhin ein Anfang.
Was mich jedoch verwirrt, ist die Tatsache, dass die Bundesregierung nicht darauf eingeht, wie ein Anbieter verbotene Inhalte erstellen könnte, ohne zumindest vorübergehend auch in deren Besitz zu sein. Das klingt nach einem ziemlichen Dilemma. Aber nach dem derzeitigen Stand sieht die Bundesregierung keine Strafbarkeitslücken im deutschen Recht. Sie prüft jedoch kontinuierlich, ob aufgrund neuer technologischer Entwicklungen und aktuellen Gegebenheiten gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind. Hoffen wir, dass sie bald eine Lösung finden.
Die CDU-Politikerin dos Santos-Wintz weist darauf hin, dass es zusätzlich zu den rechtlichen Unterschieden auch Probleme mit der internationalen Verfügbarkeit von Inhalten gibt. Insbesondere die rechtliche Situation in Japan unterscheidet sich erheblich in Bezug auf die Strafbarkeit. Das ist natürlich ein großes Problem. Denn wenn Inhalte in einem Land legal sind, in einem anderen aber nicht, wird es schwierig, den Tätern das Handwerk zu legen. Die Bundesregierung ist sich dieses Problems bewusst und kennt verschiedene japanische Internetseiten, die in Verbindung mit KI-generierter (Kinder- und Jugend-) Pornografie stehen. Laut der Antwort der Bundesregierung sind solche Inhalte nach den dortigen Gesetzen im Gegensatz zu Deutschland nicht strafbar.
Die Generierung von Missbrauchsbildern und -videos durch KI stellt die Ermittler vor völlig neue Herausforderungen. Es geht nicht nur darum, den Schutz der realen Opfer zu gewährleisten und sie zu identifizieren, um sie vor weiterem Missbrauch zu bewahren. Bei KI-generierten Inhalten fehlt dieser Aspekt oft, es sei denn, sie wurden auf der Grundlage realer Bilder erstellt. Die Situation wird also zunehmend komplex.
Angesichts der bereits enormen Anzahl von Meldungen, die auch von den Ermittlungsbehörden mithilfe von KI bearbeitet werden, könnte eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte möglicherweise die Arbeit erleichtern. Das ist zumindest die Hoffnung, wie dos Santos-Wintz betont. Es wird jedoch wahrscheinlich schwierig sein, strafbares Material zu kennzeichnen. Aber hey, wir sind hier, um Lösungen zu finden, oder?
Es ist interessant zu bemerken, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen gibt, die sich speziell mit den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Täter und Personen mit entsprechenden Neigungen beschäftigen. Das ist ein bisschen überraschend. Es wäre doch interessant zu wissen, wie diese Technologie das Verhalten dieser Menschen beeinflusst. Aber laut Bundesregierung gibt es keine solchen Untersuchungen, die auf evidenzbasierten Erkenntnissen beruhen.
Insgesamt ist das Thema KI-generierte Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs eine ernste Angelegenheit. Es ist gut zu wissen, dass die Bundesregierung sich dieser Problematik bewusst ist und Maßnahmen ergreift, um dagegen anzukämpfen. Hoffen wir, dass sie bald Lösungen findet, um diese schrecklichen Taten zu stoppen und die betroffenen Kinder zu schützen.
Schlagwörter: NCMEC + Deutschland + dos Santos-Wintz
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