Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland können aufatmen – sie dürfen ihre geliebten Frequenzen weiterhin nutzen! Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass die drei großen Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 Telefónica die Frequenzen 800, 1.800 und 2.600 MHz für weitere fünf Jahre behalten dürfen. Keine Versteigerung, einfach so. Das ist ja fast wie ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk!
Diese Frequenzen werden derzeit hauptsächlich für 4G (LTE) verwendet und hätten eigentlich Ende 2025 auslaufen sollen. Aber warum auch neue Frequenzen vergeben, wenn man die alten einfach behalten kann? Logisch, oder?
Die Nutzungsrechte für andere Frequenzen, die erst 2033 auslaufen, werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Die BNetzA hat noch nicht verraten, wie sie die Vergabe dieser Frequenzen handhaben wird. Wahrscheinlich gibt es dann auch wieder eine tolle Auktion, bei der die Netzbetreiber um die begehrten Frequenzen kämpfen können. Das ist doch immer ein großer Spaß für die ganze Familie!
Aber bevor die Netzbetreiber jetzt in Jubelstürme ausbrechen, müssen sie erstmal etwas tun. Im Gegenzug für die Verlängerung ihrer Nutzungsrechte müssen sie den Ausbau des Mobilfunks im ländlichen Raum vorantreiben und eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Mobilfunk entlang der Verkehrswege sicherstellen. Klingt doch fair, oder?
Ab 2030 müssen dann 99,5 Prozent der Fläche mit einer Geschwindigkeit von 50 MBit/s versorgt werden. Und bis 2029 sollen in jedem Bundesland 99 Prozent der ländlichen Haushalte eine Geschwindigkeit von 100 MBit/s bekommen. Das wird sicher eine Herausforderung, aber hey, wer braucht schon schnelles Internet auf dem Land? Die Kühe surfen bestimmt nicht so viel im Netz.
Aber Moment mal, da war doch noch was… Ach ja, der vierte Netzbetreiber 1&1! Die wollten eigentlich auch ein Stück vom Frequenzkuchen abhaben. Aber die Bundesnetzagentur hat sich eine ganz besondere Regelung für sie ausgedacht. Statt ihnen Frequenzen zu versteigern, dürfen sie einfach die Frequenzen unterhalb von 1 GHz gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern nutzen. Das ist doch nett, oder?
Und für alle Dienstanbieter und MVNOs gibt es auch eine kleine Überraschung. Sie müssen mit 1&1 verhandeln, ob sie dessen Netz mitnutzen dürfen. Aber hey, das ist doch besser als gar nichts, oder?
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur könnte für einige Diskussionen sorgen, vor allem bei denjenigen, die kein eigenes Mobilfunknetz besitzen. Aber hey, wir sind hier schließlich in Deutschland – da muss man immer erstmal für alles eine Regelung finden.
Insgesamt scheint die Entscheidung zur Frequenzvergabe also eher eine gute Nachricht für die Mobilfunknetzbetreiber zu sein. Sie dürfen weiterhin ihre Frequenzen nutzen und müssen dafür nur ein paar Auflagen erfüllen. Und wer weiß, vielleicht gibt es ja in ein paar Jahren wieder eine aufregende Frequenzauktion. Spannung pur!
Schlagwörter: Klaus Müller + LTE + Telekom
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