Europarat plant Einführung von KI-Regelwerk

Der Europarat zieht nach und plant die Einführung eines Regelwerks für Künstliche Intelligenz (KI). Nachdem die EU bereits einen ähnlichen Schritt unternommen hat, soll nun auch der Europarat eine Konvention zur Regulierung von KI vorantreiben. Eine formelle Annahme der ersten KI-Konvention steht auf der Tagesordnung des Ministerkomitees, das am kommenden Freitag tagt. Mit dabei wird auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sein. Die Konvention könnte potenziell mehr Länder binden als das EU-Regelwerk und somit weitreichende Auswirkungen haben. Allerdings gibt es auch Kritiker, die befürchten, dass das Gesetz letztendlich wirkungslos bleiben könnte.

Im März betonte die Generalsekretärin Marija Pejinovi Buri, dass diese Konvention sicherstellen soll, dass die Entwicklung von KI den Rechtsnormen des Europarates in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entspricht. Der Europarat tritt unabhängig von der EU auf und setzt sich gemeinsam mit seinem Gerichtshof für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Sein Verantwortungsbereich erstreckt sich über 680 Millionen Menschen, von Grönland bis Aserbaidschan.

Nach der Unterzeichnung der Konvention besteht die Möglichkeit für Staaten weltweit, dieser beizutreten, nicht nur für die Mitgliedstaaten des Europarates. Die USA und Kanada waren als Beobachterstaaten an den Verhandlungen beteiligt. Daher bestand die Hoffnung, dass die Konvention eine weitreichende Wirkung entfaltet und beispielsweise dazu beiträgt, mächtige Technologieunternehmen in den USA einzuschränken.

Trotzdem argumentieren Kritiker, dass den einzelnen Staaten in der Konvention zu viel Spielraum gegeben wird und sie daher kaum Effekt haben wird. Die Konvention gibt den Staaten die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie eher weniger einschneidende Maßnahmen oder verbindliche Gesetze erlassen möchten. Angela Müller von Algorithm Watch betrachtet es jedoch als positiven Schritt, dass der Europarat erkennt, dass es Regeln für den Umgang mit KI braucht, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.

In der Endphase der Verhandlungen warnte der Europäische Datenschutzbeauftragte jedoch davor, dass die Konvention möglicherweise als verpasste Gelegenheit enden könnte. Vor allem wurde kritisiert, dass der Entwurf keine klaren Grenzen für bestimmte KI-Anwendungen aufweist. Es besteht die Sorge, dass das Abkommen zu vage formuliert ist und daher unterschiedlich interpretiert und angewendet werden könnte.

Deutschland steht vor der Aufgabe, sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarates in nationales Recht umzusetzen und zu integrieren. Laut Müller von Algorithm Watch kann die Bundesregierung zumindest teilweise die Versäumnisse des Europarates und der EU ausgleichen, indem sie bestimmte KI-Anwendungen wie die Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit verbietet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um das Regelwerk weiterentwickelt und welche Auswirkungen es letztendlich haben wird.

Schlagwörter: EU + Angela Müller + USA

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  • 17. Mai 2024