Der Digital Markets Act (DMA) wurde am 7. März 2024 eingeführt und ist ein neues Gesetz zur Regulierung überaus einflussreicher digitaler Plattformen. Mit dem DMA strebt man eine erhöhte Transparenz und Wettbewerb auf den digitalen Märkten an. Das Ziel besteht darin, ein gerechteres Verhältnis zwischen übermächtigen Plattformbetreibern und ihren gewerblichen und privaten Nutzern zu schaffen und die derzeitigen Praktiken zu unterbinden, die den großen Plattformbetreibern einen Vorteil verschaffen.
Eine der Hauptregeln des DMA besagt, dass sogenannte Gatekeeper ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen nicht mehr bevorzugen dürfen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Anbieter auf den Plattformen faire Bedingungen haben und der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Darüber hinaus ist es den Gatekeepern untersagt, Suchmaschinenergebnisse zu manipulieren oder ohne Einwilligung der Nutzer deren Daten zu verarbeiten. Dadurch sollen die Rechte der Nutzer gestärkt und ihre Daten besser geschützt werden.
Der Digital Markets Act könnte somit Standards einführen, die sich idealerweise in der gesamten Wirtschaft durchsetzen. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher profitieren von einem Markt mit fairen und gleichen Wettbewerbsbedingungen, da dies ihnen eine echte Wahl ermöglicht. Die Auswirkungen dieser Verbraucherschutzregulierung werden für sie jedoch nicht sofort spürbar sein, sondern sich allmählich entwickeln.
Der DMA richtet sich direkt an digitale Gatekeeper, auch als Torwächter bezeichnet, die die sogenannten Zentralen Plattformdienste (ZPD) betreiben. Gatekeeper sind Unternehmen, die von der EU-Kommission als solche identifiziert wurden. Derzeit gehören dazu: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking.com. Weitere Unternehmen können in Zukunft hinzukommen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählt, dass der Gatekeeper einen erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat, einen zentralen Plattformdienst betreibt, der anderen Unternehmen als wichtiger Zugang zu Endnutzern dient, und eine etablierte und stabile Position innehat oder voraussichtlich erreichen wird. Die Verbraucherschutzzentrale bewertet dies anhand der Umsatzhöhe, der Marktkapitalisierung und der Anzahl der Nutzer.
Der Digital Markets Act enthält Vorschriften für die bedeutenden digitalen Plattformen (Gatekeeper), wenn sie Dienste für die Nutzer in der EU bereitstellen. Hierzu zählen verschiedene Dienste wie Online-Vermittlungsdienste, beispielsweise Online-Marktplätze wie Amazon oder Booking.com, ebenso wie App Stores, Online-Suchmaschinen wie Google und Online-Dienste für soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn.
Mit dem Digital Markets Act setzt die Europäische Union ein wichtiges Zeichen für einen faireren Wettbewerb und den Schutz der Verbraucher. Die neuen Regulierungen werden die digitale Landschaft in Europa nachhaltig beeinflussen und hoffentlich zu einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und Nutzern führen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die großen Gatekeeper-Unternehmen auf die neuen Vorschriften einstellen und welche Auswirkungen dies langfristig auf den digitalen Markt haben wird.
Schlagwörter: Amazon Apple ByteDance Meta Microsoft Booking.com + ZPD + DMA
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