Von Vorratsdatenspeicherung zu Quick-Freeze und Login-Falle: Bessere Wege zur Kriminalitätsbekämpfung?

Sollte man die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wirklich nicht mehr unterstützen und stattdessen nach anderen, möglicherweise besseren Möglichkeiten für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden suchen? Diese Frage wurde kürzlich bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Digitale Kriminalitätsbekämpfung ohne Massenüberwachung: Das geht!“ diskutiert. Die Teilnehmer waren sich einig: Keine Vorratsdatenspeicherung, sondern Quick-Freeze, ein Gesetz gegen digitale Gewalt, und die Login-Falle wären geeignetere Alternativen.

Die Vorratsdatenspeicherung wird seit zwei Jahrzehnten intensiv diskutiert und hat vor den höchsten Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrfach keine Erfolge erzielt. Dennoch hat der EuGH kürzlich anscheinend eine Möglichkeit für die Vorratsdatenspeicherung eröffnet. Constanze Kurz, eine bekannte Hackerin, präsentierte das Verfahren namens Quick-Freeze als Alternative zur herkömmlichen Vorratsdatenspeicherung. Quick-Freeze wurde bereits im Jahr 2011 von der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als Gesetzentwurf vorgestellt.

Die Ampelkoalition plant nun die Einführung von anlassbezogenen Sicherungsanordnungen für Verkehrsdaten, also das Quick-Freeze-Verfahren. Quick-Freeze zielt darauf ab, den Einsatz von Meta- und Standortdaten einzuschränken, die zur Erstellung von Profilen verwendet werden können. Angesichts der technischen Fortschritte der letzten Jahre ist Quick-Freeze sogar noch wichtiger geworden. Es gibt jedoch auch Kritikpunkte an dem Verfahren, zum Beispiel dass bestimmte Berufsgeheimnisträger nicht ausgenommen sind. Dennoch schützt es die Grundrechte eher als die Vorratsdatenspeicherung und könnte ein überholtes Konzept endgültig verwerfen.

Ein weiterer Vorschlag, der bei der Podiumsdiskussion präsentiert wurde, ist das Gesetz zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Dieses Gesetz richtet sich gegen Beleidigungen, Verleumdungen und Bedrohungen im Internet. Es soll die Durchsetzung privater Auskunftsverfahren stärken, die Einführung von gerichtlich angeordneten Kontensperren ermöglichen und die Zustellung von Dokumenten erleichtern. Die Politikwissenschaftlerin Sina Laubenstein sprach sich dafür aus, Maßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Wirkung haben, Betroffene befähigen und die Gerichte stärken sollen. Es ist wichtig, dass die Zivilgesellschaft in den Prozess einbezogen wird und auch Beratungsorganisationen Unterstützung anbieten können.

Ein weiterer Ansatz, der diskutiert wurde, ist die sogenannte Login-Falle. Dieses Konzept ermöglicht es über eine Justizschnittstelle auf einer Plattform, dass Informationen direkt an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden können. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen dann, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. Falls erforderlich, kann ein Richter auf der Plattform eine Login-Falle anordnen. Wenn der potenzielle Straftäter sich dann das nächste Mal einloggt, werden automatisch seine IP-Adresse und persönliche Daten an die Behörden übermittelt, was Ermittlungen ermöglicht.

Die Redner waren sich einig, dass es schnell Maßnahmen geben müsse, da es bereits ausreichend andere Instrumente für die Strafverfolgung gibt. Die aktuelle Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu, daher wird es knapp, solche Anhörungen von Sachverständigen durchzuführen. Es ist frustrierend, wie lange dieses Problem ignoriert wird und wie wenig Beachtung den effektiveren Verfahren geschenkt wird. Es gibt bereits viele Urteile gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, und es ist an der Zeit, andere Ansätze zu verfolgen.

Die Diskussionsteilnehmer forderten auch Schulungen für die Polizei, um Sensibilität zu fördern, sowie eine Digitalisierung der Prozesse. Es sollte nicht notwendig sein, anzügliche Fotos auszudrucken und zur Polizei zu bringen. Stattdessen sollten intelligente Tools und eine effektivere Verwaltungsdigitalisierung eingesetzt werden. Insbesondere die Login-Falle bietet Standardisierung, Maschinenlesbarkeit und Schnittstellen, die in vielen Bereichen üblich sind, jedoch nicht in der Kriminalitätsbekämpfung.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Diskussionen und Vorschläge der Experten ernst nimmt und sich für bessere Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung einsetzt. Es ist an der Zeit, die Sicherheitspolitik in Deutschland zu überdenken und effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Kriminalität zu ergreifen.

Schlagwörter: VDS + Constanze Kurz + EuGH

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  • 29. Mai 2024