Der populäre Onlinemarktplatz Temu wurde gemäß den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA) von der EU-Kommission als bedeutender Anbieter (VLOP) eingestuft. Dies bedeutet, dass Temu nun zusätzlichen Vorschriften unterliegt. Der Marktplatz wurde erst vor zwei Jahren gegründet, verzeichnet jedoch ein rasantes Wachstum und hat in der EU eine Nutzerbasis von über 45 Millionen monatlichen Nutzern. Die Eigentümer von Temu sind in Shanghai ansässig.
Nach der offiziellen Anerkennung seiner Größe und Bedeutung muss Temu der EU-Kommission als Aufsichtsbehörde für den Digital Services Act nicht nur den üblichen Bestimmungen des DSA entsprechen, sondern auch Maßnahmen zur Bewältigung sogenannter systemischer Risiken nachweisen. Diese Risiken resultieren aus der Funktionsweise des Marktplatzes. Es existiert keine umfassende Liste, sondern jeder Anbieter muss individuelle Risiken erkennen und effektive Maßnahmen ergreifen, um ihnen entgegenzuwirken.
Die EU-Kommission wird in den kommenden Monaten intensiv prüfen, ob bei Temu verschiedene Verstöße vorliegen. Temu agiert ausschließlich als Vermittler zwischen Anbietern, meist aus der Volksrepublik China, und Endkunden. Zu den möglichen Verstößen gehören Markenrechtsverletzungen, Mängel bei der Produktsicherheit wie fehlende CE-Prüfungen bei elektronischen Angeboten sowie systematisch nicht erfüllte Zollpflichten. Zudem wird untersucht, ob Temu in seiner App durch sogenannte Dark Patterns Nutzer dazu verleitet, Bestellungen aufzugeben.
In den letzten Monaten haben Verbraucherschützer mehrfach Probleme mit dem Anbieter aufgedeckt. Mit dieser Einstufung ist Temu nun der fünfte Onlinemarktplatz, der neben Zalando, Amazon, AliExpress und Shein als VLOP den erweiterten Regelungen des DSA unterliegt. Bei Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) können erhebliche Geldstrafen verhängt werden. Im Falle einer dauerhaften und absichtlichen Missachtung der Vorschriften besteht sogar die Möglichkeit, dass Gerichte eine Sperrung der Angebote anordnen.
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