Die 95. Justizministerkonferenz (JuMiKo) hat kürzlich wichtige Entscheidungen getroffen, um die Justiz für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Themen wie Hass und Hetze, Deepfakes und Cybermobbing stehen dabei im Fokus. Eine Mitteilung betont die Bedeutung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz, um diese zukunftsfähig zu machen. Angesichts komplexer Verfahren und begrenzter Ressourcen ist dies von großer Bedeutung. Darüber hinaus soll auch das enorme Potenzial von KI im öffentlichen Sektor genutzt werden.
Um Text- und Data Mining durchführen zu können, ist der Zugriff auf umfangreiche Mengen an anwaltlichen Schriftstücken notwendig. Diese könnten jedoch urheberrechtlich geschützt sein. Daher wird darüber diskutiert, wie dieser Zugriff ermöglicht werden kann. Zudem soll die Justiz die Möglichkeit haben, mit anderen Organisationen, wie beispielsweise Hochschulen, die sich mit KI-Forschung beschäftigen, zusammenzuarbeiten.
Obwohl KI bereits bei strafrechtlichen Untersuchungen eingesetzt wird, gibt es auch potenzielle Gefahren. Daher soll die Arbeitsgruppe Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht im Strafrechtsausschuss die Potenziale und rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI-Programmen genauer untersuchen. Dies soll auch im Kontext der KI-Verordnung der Europäischen Union geschehen.
Das Bundesjustizministerium arbeitet zudem an verschiedenen Projekten zur Digitalisierung der Justiz. Dazu gehören unter anderem ein Justiz-Videoportal, eine digitale Plattform für Rechtsanträge, ein Online-Verfahren für zivilrechtliche Angelegenheiten und eine einheitliche Justizcloud auf Bundesebene. KI könnte beispielsweise für die Generierung von Texten oder zur Strukturierung von Justizverfahrensdokumenten eingesetzt werden. Konkrete Vorhaben sind unter anderem eine KI-basierte Unterstützung für Massenverfahren, ein Kit zur Anonymisierung und Erstellung von Leitsätzen für die intelligente Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen sowie ein Textanalysetool zur automatisierten Aktenbearbeitung.
Die Nutzung von Videokonferenztechnologie in Gerichtsverfahren wird weiter vorangetrieben. Jedoch besteht die Notwendigkeit, die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vertraulicher Inhalte zu präzisieren. Das Gericht hat beispielsweise die Befugnis, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen und den anwesenden Personen die Verpflichtung zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Wenn dennoch öffentlich über den Inhalt einer Gerichtsverhandlung informiert wird, stellt dies eine strafbare Handlung dar. Daher soll überprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Gericht eine Anordnung zur Geheimhaltung auch gegen Personen, die per Videokonferenz teilnehmen, treffen kann.
Die Verbreitung von Deepfakes, also manipulierten Videos oder Bildern, stellt eine Gefahr dar. Dies betrifft nicht nur die Demokratie, sondern kann auch den Ruf von Personen, Institutionen und Unternehmen nachhaltig schädigen. Die Justizministerinnen und Justizminister fordern daher eine Überprüfung des Zivilrechts, um sicherzustellen, dass Opfer von Deepfakes sich schneller, einfacher und ohne hohe Kostenrisiken zur Wehr setzen können und Anspruch auf Entschädigung haben. Es wird auch überlegt, welche Verantwortung Dienstanbieter, wie soziale Netzwerke, haben, auf denen die Verbreitung von Deepfakes stattfindet. Zudem wird die Regulierung von Software diskutiert, mit der Deepfakes erstellt werden können. Eine mögliche Lösung wäre die Einführung einer Kennzeichnung ähnlich einem Wasserzeichen.
Beleidigungen im Internet sind in der Regel Antragsdelikte, das heißt, ohne formellen Antrag des Opfers erfolgt keine strafrechtliche Verfolgung. Hasskriminalität wird jedoch nicht nur als Angriff auf individuelle Personen betrachtet, sondern auch als Bedrohung für die Demokratie. Daher wird überprüft, ob Beleidigungen mit rassistischem, antisemitischem oder anderweitig menschenverachtendem Inhalt auch ohne eine Strafanzeige des Opfers verfolgt werden sollten. Es wird auch überlegt, ob der Strafrahmen oder die Mindeststrafe für solche Handlungen erhöht werden sollten. Dies gilt auch für sexuell beleidigende Äußerungen und sogenannte Hate Storms, bei denen mehrere Personen gleichzeitig beleidigen.
Cybermobbing kann zu regelrechten Hetzjagden im Internet führen, die sich auch in der realen Welt manifestieren können. Die derzeitigen Gesetze sind jedoch nicht ausreichend, um dem entgegenzuwirken. Daher wird erwartet, dass der Bundesjustizminister eine Überprüfung und Anpassung der Gesetze in Betracht zieht.
Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) findet zweimal jährlich statt und behandelt aktuelle rechtspolitische Themen. Die Beschlüsse können als Anregungen für die Justizpolitik dienen und möglicherweise zu Gesetzesänderungen führen, haben jedoch keine rechtlich verbindliche Wirkung. An der Konferenz nehmen die Justizminister der Länder, der Bundesjustizminister sowie ein Vertreter des Rechtsausschusses des Bundesrates teil.
Schlagwörter: JuMiKo + KI + MAKI
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