Entscheidung des OGH: Shitstorm-Verursacher müssen zahlen

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Österreich: Verursacher eines Shitstorms müssen für immateriellen Schaden haften

Was haben ein Shitstorm, ein Polizist und der Oberste Gerichtshof in Österreich gemeinsam? Richtig, sie haben alle etwas mit einem aktuellen Urteil zu tun, das die Verantwortung von Nutzern in sozialen Netzwerken betrifft. Klingt interessant, oder? Dann lasst uns mal genauer hinschauen.

Also, da war dieser österreichische Bürger, der von einem Polizisten eine Zahlung in Höhe von 3.000 Euro verlangt bekam. Warum? Weil er einen Beitrag auf Facebook geteilt hatte, ohne dessen Richtigkeit zu überprüfen. Und durch die Verbreitung dieses Beitrags wurde dem Polizisten zu Unrecht unrechtmäßiges Verhalten vorgeworfen. Puh, das klingt nach einer ziemlichen Schlammschlacht.

Nun, der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in diesem Fall entschieden, dass der Verursacher des Shitstorms nicht nur für seinen eigenen Beitrag haften muss, sondern auch für den gesamten immateriellen Schaden, den der Shitstorm dem Polizisten zugefügt hat. Das bedeutet, dass er nicht jeden einzelnen Teilnehmer verklagen muss, sondern auch nur einen Teilnehmer für den gesamten Schaden vor Gericht bringen kann. Das ist ja mal praktisch, oder?

Aber Moment mal, was ist mit dem Geld? Derjenige, der die Zahlung geleistet hat, kann theoretisch von den anderen Teilnehmern des Shitstorms ihren Anteil zurückfordern. Praktisch gesehen kann das aber ganz schön mühsam sein. Man muss nämlich erstmal alle Mitglieder des sozialen Netzwerks identifizieren, den jeweiligen Anteil am Gesamtschaden nachweisen und dann das Geld eintreiben. Klingt nach einer langwierigen Aufgabe, oder?

Die Richter des OGH scheinen das erkannt zu haben. Sie sagen, dass die Schädiger die Schwierigkeit, andere Verursacher ausfindig zu machen, sowie das Risiko einer möglichen Uneinbringlichkeit bei einigen Verursachern tragen müssen. Das heißt also, dass diejenigen, die zumindest teilweise miteinander vernetzt sind und wissen, an wen sie den Beitrag weitergeleitet haben, die Aufteilung des Schadens untereinander regeln müssen.

Was lernen wir daraus? Das Teilen von Beiträgen ohne Prüfung der Richtigkeit kann rechtliche Konsequenzen haben. Nutzer sollten also vorsichtig sein und sich bewusst machen, dass sie für die Verbreitung von Falschinformationen haftbar gemacht werden können. Also, bevor ihr etwas teilt, schaut lieber zweimal hin und fragt euch: Ist das wirklich wahr oder nur ein Haufen Mist?

Der OGH hat hier ein wichtiges Signal gesetzt und verdeutlicht, dass wir alle Verantwortung tragen, wenn wir in sozialen Netzwerken aktiv sind. Also, denkt daran: Sharing is caring, aber nur wenn der Beitrag auch wirklich korrekt ist.

Schlagwörter: OGH + Österreichs + 210/23k

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  • 12. Juni 2024