Noyb reicht Beschwerde gegen Google wegen Privacy Sandbox ein: Verstoß gegen Datenschutzrecht

Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb (None of Your Business) hat offiziell Beschwerde gegen den Internetriesen Google bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht. Grund dafür ist die von Google beworbene Technologie namens Privacy Sandbox, die als Alternative zu Drittanbieter-Cookies fungiert. Noyb wirft Google vor, die Technologie als eine Funktion zur Sicherstellung der Privatsphäre bei zielgerichteter Werbung zu vermarkten, obwohl sie tatsächlich eine neue Form des Trackings darstellt.

Die Privacy Sandbox ermöglicht es Google, den Verlauf der Internetaktivitäten eines Nutzers zu verfolgen, einschließlich aller Klicks und Online-Bewegungen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Tracking über den Browser Chrome von Google erfolgt und basierend auf den von den Nutzern besuchten Webseiten eine Liste von Werbethemen erstellt wird. Laut Noyb wurden bei der Einführung der Sandbox-Programmierschnittstelle (API) bereits fast 500 verschiedene Werbekategorien wie beispielsweise Studienfinanzierung, Unterwäsche oder Elternschaft identifiziert. Google ordnet den Nutzern basierend auf ihren Online-Aktivitäten bestimmte Vorlieben zu.

Trotz der Tatsache, dass der Browser einige Tracking-Cookies von Drittanbietern blockiert, werden die Nutzerdaten weiterhin für personalisierte Werbung verwendet. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müsste Google gemäß Noyb eine informierte Einwilligung von den Nutzern einholen, um diesen Mechanismus zu aktivieren. Allerdings führt der Suchmaschinenriese die Nutzer mit seinem Datenschutzversprechen in die Irre und hat sogar Tests durchgeführt, um eine hohe Zustimmungsrate sicherzustellen. Dabei wird vermutet, dass die Benutzeroberfläche der Schnittstelle durch manipulative Designtricks optimiert wurde, um extrem hohe Zustimmungsraten zu erzielen.

Noyb kritisiert auch, dass Nutzer beim Öffnen von Chrome aufgefordert werden, eine Funktion zur Datenschutzsteuerung bei Werbung zu aktivieren. Dabei haben sie die Möglichkeit, entweder auf „Aktivieren“ zu klicken oder das System mit „Kein Interesse“ abzulehnen. Google interpretiert die Auswahl der Option „Aktivieren“ jedoch als Zustimmung gemäß der DSGVO, obwohl dabei First-Party-Tracking aktiviert wird. Dies verstößt gegen die Vorgabe der DSGVO, wonach personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent für die betroffene Person verarbeitet werden müssen. Zudem erfüllt Google nicht die Transparenzanforderungen der DSGVO.

Max Schrems, der Gründer von Noyb, betont, dass die Privacy Sandbox möglicherweise weniger invasiv ist als das Tracking durch Drittanbieter-Cookies. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Google das geltende Datenschutzrecht ignorieren darf. Noyb und der Beschwerdeführer fordern daher die Datenschutzbehörde auf, Google anzuweisen, die Datenverarbeitung gemäß der DSGVO zu regeln und eine angemessene Geldstrafe zu verhängen. Sie sehen das Vorgehen von Google als Form von „Privacy Washing“ an, das als rechtswidrig angesehen wird.

Es bleibt abzuwarten, wie die österreichische Datenschutzbehörde auf die Beschwerde reagieren wird und ob Google in Zukunft Änderungen an der Privacy Sandbox vornehmen muss, um den Datenschutzbestimmungen gerecht zu werden. In jedem Fall unterstreicht dieser Fall erneut die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes im digitalen Zeitalter.

Schlagwörter: Google + Noyb + Chrome

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  • 14. Juni 2024