Datenschutzbeauftragter prüft heimliche Videoüberwachung mit Gesichtserkennung

Der Datenschutzbeauftragte von Niedersachsen, Denis Lehmkemper, hat angekündigt, den Einsatz eines Systems zur heimlichen Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung in Niedersachsen genau zu prüfen. Bei dem verwendeten Überwachungssystem handelt es sich um das umstrittene Personen-Identifikations-System (PerIS), das von der Polizeidirektion Görlitz in Auftrag gegeben wurde und bereits seit einigen Jahren von der Bremer Firma OptoPrecision genutzt wird.

Laut einem Sprecher der Datenschutzbehörde Niedersachsen hat diese erst am Dienstag erfahren, dass auch die Polizeidirektion Hannover bereits das PerIS-System verwendet hat. Zuvor hatten Netzpolitik.org und das Neue Deutschland darüber berichtet, dass die Technologie im Rahmen eines Verfahrens gegen bandenmäßige Eigentumskriminalität eingesetzt wurde und Hinweise auf von Bandenmitgliedern genutzte Fahrzeuge lieferte. Die PD Hannover gab an, dass PerIS sich als nützlich für die parallel durchgeführten herkömmlichen Überwachungsmaßnahmen erwiesen hat.

Es wurde kürzlich bekannt, dass die sächsische Polizei anderen Bundesländern bei der Nutzung von PerIS unterstützt. Das System erfasst Nummernschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen sowie Gesichtsbilder von Fahrern und Beifahrern. Es wird unter anderem in Berlin verwendet und kann Gesichtsbilder laut offiziellen Angaben innerhalb weniger Sekunden verarbeiten. Anschließend werden alle erfassten Personen in der Umgebung mit Bildern von Verdächtigen aus einem spezifischen Ermittlungsverfahren verglichen. Die Treffer werden dann von Polizeibeamten überprüft.

Die sächsische Landesregierung hat mittlerweile bestätigt, dass das System auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg eingesetzt wird. Die Polizeidirektion Hannover erklärte, dass sie Unterstützung von der sächsischen Polizei erhalten hat. Die betreffenden Einrichtungen befinden sich nicht physisch in Niedersachsen und werden auch nicht von Polizeibeamten aus Niedersachsen betrieben.

Aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses des Amtsgerichts Hannover wurde eine gezielte Suche nach Nummernschildern, Fahrzeugen und Personen durchgeführt. Allerdings konnte die Polizei in Hannover selbst nach mehreren Tagen keine Auskunft darüber geben, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung für PerIS durchgeführt wurde oder ob möglicherweise eine solche von einer anderen Stelle vorliegt. Gemäß EU-Vorschriften ist eine solche Analyse jedoch gesetzlich vorgeschrieben.

Juliane Hundert, die Datenschutzbeauftragte von Sachsen, äußerte bereits ihr Unbehagen darüber, in dieser Angelegenheit nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein. Berichten zufolge wurden die heimlich aufgenommenen Fotos der Polizeidirektion Hannover mit Polizeidatenbanken verglichen, die Bilder von erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthalten. Die Polizei in Hannover bezieht sich bei der Rechtfertigung des Einsatzes auf Paragraf 98c der Strafprozessordnung (StPO), der den automatisierten Abgleich mit vorhandenen Daten zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts einer gesuchten Person im Rahmen eines Strafverfahrens regelt. Diese Regelung führt jedoch nach Auffassung von Staatsrechtlern zu Problemen, wie dem Mangel an klaren Eingriffsschwellen, also eindeutigen Anforderungen für den Einsatz seitens der Ermittler.

Der Sprecher von Lehmkemper betonte, dass gemäß der Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei einem starken Eingriff in Grundrechte immer eine spezielle gesetzliche Erlaubnisnorm erforderlich ist. Es muss noch geprüft werden, ob der Einsatz des Systems den Anforderungen von Paragraf 98c der Strafprozessordnung entspricht. Dies soll anhand der Leitlinien des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) über den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung erfolgen. In dem Dokument wird erklärt, dass die Verarbeitung von biometrischen Daten in jedem Fall einen erheblichen Eingriff darstellt, unabhängig von den Ergebnissen wie einer positiven Abgleichung.

Grundsätzlich haben die Datenschutzbeauftragten der EU im Rahmen der EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI)-Systeme auf ein klares Verbot der biometrischen Gesichtserkennung gedrängt, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. In ihren Richtlinien betonen sie, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor jedem Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung vorgeschrieben ist. Es wird empfohlen, diese Abschätzung öffentlich zugänglich zu machen und die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu konsultieren.

Die Polizeidirektion Hannover gibt an, dass bei der Verwendung von PerIS täglich etwa 6 Terabyte an Daten von Gesichtern und Kennzeichen anfallen, die mithilfe einer speziell entwickelten komplexen Software ausgewertet werden. Dadurch entfällt die zeitaufwändige Durchsicht einzelner Videoclips durch Beamte auf der Suche nach relevanten Informationen. Nicht mehr benötigte Daten werden nach Ablauf von 96 Stunden automatisch und endgültig gelöscht. Derzeit erfolgt keine Echtzeit-Verwendung des Systems für einen Abgleich. Wenn jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, ist es auch im Echtzeitmodus möglich, Gesichter und Autokennzeichen automatisiert zu erkennen. Eine Entscheidung über die Aktivierung in Zukunft ist von landesweiter Bedeutung und wird nicht von einer Einzelperson getroffen.

Im Oktober beteuerte das sächsische Innenministerium, dass zu keiner Zeit ein automatischer Abgleich mit inländischen oder europäischen Datenbanken stattgefunden hat. Aufgrund fehlender technischer Verbindungen ermöglicht das PerIS-Softwarekonzept dies nicht. Eine manuelle Abgleichung erfolgt im Nachhinein beispielsweise mit dem Schengener Informationssystem (SIS), dem polizeilichen Informationssystem Inpol, dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (Pass), dem Europäischen Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem Eucaris und dem Zentralen Verkehrsinformationssystem Zevis.

Aktuell betreibt die sächsische Polizei zehn feste Kamerasäulen sowie zwei mobile PerIS-Geräte, die in einem unauffälligen weißen oder orangefarbenen Lieferwagen versteckt sind. Die erste mobile Version von PerIS wurde im Februar 2021 in Betrieb genommen.

Schlagwörter: Hannover PerIS + Niedersachsen + Sachsen

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  • 15. Juni 2024