Wenn man dachte, dass Streitigkeiten über Urheberrechtsverletzungen nur zwischen Künstlern und Plattenlabels stattfinden, dann wird man jetzt eines Besseren belehrt. Denn nun stehen sich die Plattenlabels selbst und die KI-Musikgeneratorenfirmen Suno und Udio vor Gericht gegenüber. Diese beiden Unternehmen entwickeln KI-Modelle, die in der Lage sind, Musik zu generieren. Klingt nach Sci-Fi, ist aber mittlerweile Realität.
Die Plattenlabels werfen Suno und Udio vor, massenhaft das Urheberrecht zu verletzen. Die KI-Modelle sollen angeblich mit Hilfe von kopierten urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen trainiert worden sein. Außerdem behaupten die Kläger, dass die von den KI-Generatoren erzeugten Musikstücke so ähnlich zu geschützten Aufnahmen sind, dass sie die damit verbundenen Rechte verletzen.
Die Klagen wurden vor dem US-Bundesbezirksgericht für Massachusetts und dem US-Bundesbezirksgericht für das Südliche New York eingereicht. Die Plattenlabels haben dabei auch Unbekannte mitangeklagt, die verdächtigt werden, den KI-Unternehmen die urheberrechtlich geschützten Aufnahmen für das Training der KI-Modelle zur Verfügung gestellt zu haben. Das ist ja schon fast wie in einem Krimi!
Unter den Klägern befinden sich namhafte Plattenlabels wie Sony Music Entertainment, UMG Recordings und Warner Records. Sie verweisen auf Aufnahmen von ABBA, den Beach Boys, den Beatles, Michael Bubl, Chuck Berry, James Brown, Mariah Carey, Coldplay, Green Day, Bill Haley, B.B. King, Michael Jackson, Jerry Lee Lewis, Sting, den Temptations und vielen anderen. Die Kläger behaupten, dass Suno und Udio diese Aufnahmen entweder frappierend ähnlich nachgeahmt oder zumindest stark davon inspiriert haben.
Die Plattenlabels fordern in ihren Klagen nicht nur Unterlassungsverfügungen, sondern auch eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 150.000 US-Dollar pro betroffener Aufnahme. Da kommen ganz schön hohe Summen zusammen, wenn man bedenkt, wie viele Aufnahmen hier betroffen sein könnten.
Die Angeklagten verteidigen sich damit, dass sie keine Originalstimmen oder -aufnahmen verwenden und dass ihr Vorgehen als “transformierend” anzusehen sei. Sie berufen sich dabei auf den Grundsatz des fairen Gebrauchs (Fair Use), der im US-Urheberrecht verankert ist. Dieser Grundsatz erlaubt die Verwendung fremder Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber, wenn es dem Fortschritt von Wissenschaft und nützlicher Kunst dient. Das klingt ja eigentlich ganz vernünftig.
Allerdings ist der genaue Umfang des “Fair Use” im Gesetz nicht eindeutig definiert und stellt somit eine große Herausforderung dar. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung müssen mindestens vier Faktoren berücksichtigt werden: die Art der Nutzung (kommerziell, nicht-kommerziell, Bildungszwecke), wobei eine transformative Nutzung eher als gerechtfertigt angesehen wird, die Art des Werks, der Umfang der genutzten Ausschnitte im Vergleich zum Gesamtwerk und schließlich die Auswirkungen auf den potenziellen Markt oder den Wert des Werks. Die Gerichte müssen diese Faktoren gegeneinander abwägen und eine Entscheidung treffen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in diesen Fällen entscheiden werden. Es ist auf jeden Fall ein interessanter Präzedenzfall, der Auswirkungen auf die KI-Industrie und das Verständnis von Urheberrechten haben könnte. Es zeigt auch, dass die Grenzen zwischen Mensch und Maschine immer mehr verschwimmen und dass wir uns mit neuen rechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen.
Schlagwörter: Suno + Udio + Plattenlabel
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