Avast, einer der bekanntesten Experten für Antivirensoftware, steht derzeit schwer in der Kritik. Obwohl das Unternehmen behauptet, seine Kunden vor Internetüberwachung zu schützen, hat es in der Realität detaillierte Daten über die Webbrowsernutzung der Kunden gesammelt und gespeichert. Dies geschah mithilfe von Programmen und Browser-Plugins. Die erfassten Informationen umfassten Suchbegriffe, aufgerufene URLs und Cookies mit ihrem Inhalt, einschließlich im Hintergrund geladener Ressourcen.
Von 2014 bis 2020 verkaufte die Tochtergesellschaft von Avast, Jumpshot, diese Daten von mehr als 100 Millionen Nutzern an über 100 Werbefirmen. Die Daten wurden zwar pseudonymisiert, aber offenbar wieder identifizierbar gemacht. Diese Geschäftspraktiken wurden nun von verschiedenen Behörden geahndet.
Bereits in Tschechien musste Avast eine Geldstrafe von rund 13,9 Millionen Euro zahlen. Nun wird das Unternehmen auch in den Vereinigten Staaten zur Kasse gebeten und muss eine Zahlung in Höhe von 16,5 Millionen Dollar (ca. 15,4 Millionen Euro) leisten. Die Federal Trade Commission (FTC) hat hierzu eine alternative rechtliche Grundlage gefunden, obwohl es kein einheitliches Datenschutzgesetz in den USA gibt. Die heimliche Erfassung, Speicherung und der Verkauf der Daten werden von der FTC als unethische Geschäftspraktik und Täuschung betrachtet. Darüber hinaus wird Avast vorgeworfen, entgegen seiner Zusicherungen die Daten nicht aggregiert und anonymisiert zu haben, was als irreführende Darstellung betrachtet wird. All diese Praktiken sind gemäß dem FTC-Gesetz untersagt.
Die FTC fordert von Avast nicht nur die Zahlung von 16,5 Millionen US-Dollar, sondern legt auch eine Reihe von Bedingungen fest. Dazu gehört ein Verbot der Offenlegung von Browserdaten und falschen Behauptungen, die Löschung der gesammelten Daten und die Benachrichtigung betroffener US-Nutzer. Zusätzlich wird die Implementierung eines Datenschutzprogramms sowie unabhängige Überprüfungen gefordert. Avast muss jährlich veröffentlichte Selbstzertifizierungen für 20 Jahre durchführen und ein jährliches Compliance Monitoring für zehn Jahre gewährleisten.
Der Beschluss der FTC wurde von drei Kommissaren einstimmig gefällt, während die beiden anderen Kommissare nicht in das Verfahren involviert waren. Interessierte können den FTC-Beschluss und andere Verfahrensdokumente im Fall Avast Limited, Avast Software und Jumpshot (Az. C-4805) einsehen.
Schlagwörter: Avast + USA + FTC
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