Deepfakes in Deutschland: Bundesrat beschließt rechtliche Konsequenzen für täuschend echte Medieninhalte

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Deepfakes nicht nur im Internet für Lacher sorgen sollen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben können. Deepfakes sind Medieninhalte, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) am Computer erstellt werden und täuschend echt wirken. Damit sind nicht nur lustige Face-Swaps gemeint, sondern auch gefälschte Videos oder Bilder, die eine andere Person in eine unangenehme oder unpassende Situation bringen.

Die Idee für strengere Gesetze gegen Deepfakes kommt aus Bayern und wurde vom Bundesrat unterstützt. Der Kern des Gesetzesentwurfs ist ein neuer Paragraph im Strafgesetzbuch. Wer also Deepfakes verbreitet, die das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzen, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Und wenn der Deepfake den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person betrifft, drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Natürlich gibt es Ausnahmen, denn nicht jeder Deepfake ist böswillig. Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse sollen nicht darunter fallen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Satire-Show weiterhin lustige Deepfakes produzieren darf, solange sie niemanden persönlich angreifen.

Und nicht nur die Verbreiter der Deepfakes sollen belangt werden, auch die technischen Hilfsmittel können beschlagnahmt werden. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass die Computer oder Programme, mit denen der Deepfake erstellt wurde, eingezogen werden.

Die Länder geben als Grund für den Gesetzesentwurf an, dass Deepfakes eine große Gefahr für Persönlichkeitsrechte und auch für den demokratischen Willensbildungsprozess darstellen. Durch die immer bessere KI-Technologie werden Deepfakes immer realistischer und können somit eine ernsthafte Bedrohung für die Gesellschaft werden. Kriminelle nutzen Deepfakes bereits, um Desinformation zu verbreiten oder sich unrechtmäßig zu bereichern. Das ist natürlich nicht gut für den Staat und seine Bürger.

Besonders betroffen von Deepfakes sind oft Frauen und Mädchen, die durch technische Manipulation in unangenehme Situationen gebracht werden. Die Täter haben dabei oft das Ziel, diese Personen zu sexuellen Objekten zu machen oder ihre Rache- und Machtgelüste auszuleben. Die Auswirkungen auf die Betroffenen sind ähnlich wie bei der Verbreitung echter Nacktaufnahmen.

Aber nicht nur das, auch im politischen Meinungskampf werden Deepfakes genutzt, um andere Personen zu diffamieren oder um Schockanrufe mit vermeintlichen Stimmen von nahestehenden Personen zu tätigen. Sogar Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat bereits persönliche Erfahrungen mit einem Deepfake-Video gemacht, in dem er mit Hilfe von KI animiert wurde. Da kann man schon verstehen, dass so etwas nicht einfach lustig hingenommen werden sollte.

Ein Ausschuss für Frauen und Jugend hat sich sogar dafür ausgesprochen, dass die Herstellung von Deepfakes bereits strafbar sein sollte. Im Plenum konnte sich dafür jedoch keine Mehrheit finden. Stattdessen hat der Bundesrat nun die Bundesregierung gebeten, Programme zur Erkennung und Markierung von manipulierten Inhalten zu entwickeln und einzuführen. Eine zentrale Anlaufstelle soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, Deepfakes zu erkennen und zu kennzeichnen.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag vorgelegt, der darüber entscheiden muss. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Entscheidung, aber die Bundesregierung hat bereits signalisiert, dass die derzeitigen Instrumente im Kampf gegen Deepfakes nicht ausreichen und Handlungsbedarf besteht. Also bleibt gespannt, wie es weitergeht mit den Deepfakes in Deutschland!

Schlagwörter: KI + Bayerns + StGB

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  • 5. Juli 2024