Die Europäische Union setzt mit ihrer Entscheidung, die Kompatibilität von iOS mit Geräten anderer Hersteller zu erzwingen, einen provokanten Weg ein, den Apple als kostspielig und innovationsschädigend zurückweist. Im März legte die EU-Kommission detaillierte Vorgaben fest, welche Schnittstellen und Funktionen Apple innerhalb eines Jahres im iPhone-Betriebssystem öffnen muss. Apple widersetzt sich dieser Anordnung durch die Einlegung einer Berufung beim Gericht der Europäischen Union. Öffentlich zugänglich wurde diese Eingabe am Montag. In einer Stellungnahme betont das Unternehmen, dass die Interoperabilitätsanforderungen datenhungrigen Unternehmen ungebetenen Zugriff auf sensible Informationen ermöglichen würden und somit ein massives Risiko für Datenschutz und Sicherheit darstellen.
Die Kernidee der EU-Vorgaben besteht darin, mehr Wettbewerb im Apple-Ökosystem zu fördern. Durch die Offenlegung bestimmter Schnittstellen sollen Hersteller von Konkurrenzprodukten in die Lage versetzt werden, Funktionen anzubieten, die bisher exklusiv Apples Geräten wie der Apple Watch, AirPods und Vision Pro vorbehalten waren. Beispielsweise könnten zukünftig Smartwatches anderer Marken iPhone-Benachrichtigungen vollständig darstellen und direkt beantworten – eine Funktionalität, die zurzeit nur auf der Apple Watch möglich ist. Insgesamt sollen alle Sonderfunktionen für Apples eigene Zubehörteile anderen Herstellern zugänglich gemacht werden. Dazu gehören neben dem schnellen Audio-Switching der AirPods auch das Streamen von Inhalten, die Dateiübertragung sowie eine unkomplizierte Einrichtung der Geräte. Auch Zahlungsabläufe per NFC und der Austausch von WLAN-Passwörtern müssen Apple in den nächsten 12 bis 18 Monaten interoperabel gestalten, indem es solide Frameworks und Schnittstellen zur Verfügung stellt.
Besonders die Offenlegung von Mitteilungen und der Zugriff auf gespeicherte WLAN-Netzwerke wird von Apple als problematisch angesehen, da dies anderen Unternehmen tiefgreifende Einblicke in den Nutzeralltag gewähren könnte. Dennoch soll letztendlich der Nutzer entscheiden können, welche App welche Daten einsehen darf – ähnlich wie es bereits bei der Standortfreigabe oder dem Zugriff auf andere sensible Informationen der Fall ist. Die Spannung zwischen der ambitionierten Innovationsförderung der EU und Apples Befürchtungen hinsichtlich Datenschutz und Wettbewerbsverzerrung bleibt somit hoch. Die Entscheidung des Gerichts wird daher maßgeblich für die Zukunft des App-Ökosystems und die Balance zwischen Offenheit und Kontrolle sein.
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