Apple scheitert an EU-Vorgaben: Interoperabilität für iOS 26 und 27 verbindlich

Apple hat seine Bemühungen, den weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben der Europäischen Union in Bezug auf seine Betriebssysteme zu entkommen, endgültig gescheitert. Die EU-Kommission hat Apple jüngst jegliche Ausnahmeregelungen für fünf konkrete Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) verweigert. Dadurch wird der technologische Gigant gezwungen sein, seine Betriebssysteme iOS 26 und 27 in signifikanter Weise zu öffnen und den Anforderungen der Kommission gerecht zu werden. Diese Entscheidung markiert einen Schritt hin zu einer breiteren Interoperabilität im Bereich mobiler Geräte innerhalb des Europäischen Raums.

Apple hatte seit Monaten vehement gegen die vom DMA vorgegebenen Öffnungsschritte protestiert. Im Juni reichte das Unternehmen Berufung beim Gericht der Europäischen Union (EuG) ein und suchte gleichzeitig nach Ausnahmen von diesen Vorgaben, insbesondere in fünf Schlüsselbereichen. Die Kommission hat nun diese Bemühungen zurückgewiesen, womit Apple gezwungen ist, seine Systeme an die expliziten Anforderungen des DMA anzupassen. Ein zentraler Punkt dieses regulatorischen Vorgehens ist die Gewährleistung, dass Geräte anderer Hersteller zukünftig genauso nahtlos mit iPhones interoperieren können wie dies gegenwärtig für Apples eigene Accessoires wie Apple Watches, AirPods und andere Peripheriegeräte gilt.

Apple hatte insbesondere versucht, die Möglichkeit zu verhindern, dass Smartwatches von Wettbewerbern iPhone-Benachrichtigungen in gleicher Weise darstellen können wie es die Apple Watch ermöglicht. Zusätzlich strebte das Unternehmen an, das bequeme Annäherungs-Pairing von AirPods für sich allein zu reservieren sowie den reibungslosen Wechsel der Audioverbindung zwischen verschiedenen Geräten eines Nutzers. Auch die Vorgabe für direkten Datenaustausch und automatische WLAN-Verbindungen löste bei Apple Widerstand aus, wobei das Unternehmen Datenschutz-, Sicherheitsbedenken und Verletzungen des geistigen Eigentums als Argumente ins Feld führte. Die Kommission wies diese Einwände zurück, da sie die geforderten Ausnahmeregelungen (Waiver clauses) nur für außergewöhnliche und unvorhersehbare Fälle bei der Umsetzung des DMA vorgesehen sah. Apples Positionen wurden als allgemein und hypothetisch qualifiziert.

Die Entscheidung der EU-Kommission hat unmittelbare Auswirkungen auf Apples Produktlandschaft im europäischen Raum. Schon jetzt sind Funktionen wie die iPhone-Spiegelung auf dem Mac sowie neue Standortfunktionen in iOS 26 in einigen Ländern eingeschränkt, da Apple diese Anpassungen vorantreibt, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Ähnlich betroffen sind auch Features wie die iPhone-Synchronisierung und die Funktionalität von AirPods, die in bestimmten Regionen durch die Vorgaben des DMA angepasst wurden. Diese Entwicklung unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Interoperabilität im digitalen Markt und die Fähigkeit der EU, Technologiekonzerne in Richtung einer offenen und kompatiblen Ökosystemgestaltung zu lenken.

Schlagwörter: Apple Watches + Apple + DMA

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  • 22. September 2025