Die Bundesregierung hat entschieden, dem Cyber Resilience Act (CRA) im deutschen Kontext mit Nachdruck zu begegnen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Aufsichtsbehörde einzusetzen. Der CRA, ein Schritt zur Verbesserung der IT-Sicherheit in der gesamten Europäischen Union, stellt für vernetzte Geräte aus allen Kategorien verbindliche Mindeststandards auf – einschließlich detaillierter Vorgaben für Updatezyklen und Sicherheitsmechanismen. Hersteller und Importeure, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sehen sich mit einer schrittweisen Verkaufsverbotsandrohung in der EU konfrontiert, beginnend ab kommenden Jahr.
Um diesen gesetzlichen Rahmen durchzusetzen, wird das BSI nun die Rolle des Wachhundes übernehmen und den Einhaltungsgrad der CRA-Vorschriften bei Herstellern und Importeuren kontrollieren. Die Bundesregierung hat diese Zuständigkeit offiziell an die EU-Kommission gemeldet und unterstreicht damit Deutschlands Engagement in der Umsetzung dieser europäischen Initiative. Präsidentin Claudia Plattner vom BSI betont mit Nachdruck die sorgfältige Ausführung dieser Aufgabe und versichert, dass das BSI sicherstellen werde, dass Bürgerinnen und Bürger ihre IT-Produkte mit einem Gefühl der Sicherheit nutzen können. Der CRA gilt als Gamechanger für die Cybersicherheit digitaler Produkte, da er ein grundlegendes Niveau an Schutz in weiten Teilen des Marktes etabliert.
Eine umfassende Überwachung aller vernetzten Geräte ist jedoch weder praktisch umsetzbar noch im Gesetz vorgesehen. Analog zu gängigen Praktiken bei behördlicher Marktüberwachung verfolgt das BSI einen stichprobenartig gezielten Ansatz. Das heißt, das BSI wird gezielt einzelne Produktkategorien oder Hersteller unter die Lupe nehmen und deren IT-Sicherheit auf CRA-Konformität überprüfen. Durch diese selektive Kontrolle sollen Schwachstellen aufgedeckt und gleichzeitig ein wirksames Druckmittel geschaffen werden, um Herstellern und Importeuren den Anreiz zu geben, die Anforderungen des CRA konsequent einzuhalten.
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(pz)