Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition sowie der AfD hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Netzen und Informationssystemen verabschiedet. Dieses Gesetz, das auf der europäischen Richtlinie NIS2 (Network and Information Security) basiert, setzt die Vorgaben in Deutschland zwar mit über einem Jahr Verspätung um, markiert jedoch einen wichtigen Schritt in Richtung einer robusteren Cybersicherheit im Land.
Das neue Regelwerk verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, verstärkt Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen Angriffe auf ihre Systeme einzuleiten. Signifikant erweitert wird dabei der Kreis der Unternehmen und Behörden, die unter die neuen Bestimmungen fallen. Dazu gehören Organisationen aus Bereichen wie Energie, Gesundheit, Transport sowie digitale Dienste, aber auch Behörden und Verwaltungseinheiten. Allen diesen Akteuren werden nun umfassendere Sicherheitsanforderungen auferlegt, die beispielsweise Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte und Verschlüsselungsstrategien erfordern. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Pflicht, Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Das BSI erhält durch dieses Gesetz zusätzliche Aufsichtsbefugnisse und kann bei schwerwiegenden Verstößen Bußgelder verhängen.
Die Entscheidung des Bundestags wurde von verschiedenen Branchenverbänden unterschiedlich aufgenommen. Während der Bitkom die Gesetzesänderung als überfällig und notwendig für eine verbesserte Cybersicherheit in Deutschland begrüßte, betonte er gleichzeitig mögliche Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Der Breko sieht den Schritt ebenfalls als wichtig an, äußert sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Regelungen zum Einsatz kritischer Komponenten in Glasfasernetzen. Die Pauschalregelung, die auch bereits installierte Komponenten einschließt, sorgt laut Breko für Unsicherheit und appelliert an den Bundesrat, präzisere und praxisnahe Regelungen zu schaffen. Trotz unterschiedlicher Perspektiven zeigt sich der Tenor insgesamt: Das neue Gesetz stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer sichereren digitalen Infrastruktur in Deutschland dar, die sowohl Unternehmen als auch Behörden stärker in die Verantwortung für Cybersicherheit einbezieht.
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