Neue USPTO-Richtlinien: KI als fortschrittliches Werkzeug im Patentrecht

Das US-Patentamt (USPTO) hat seine Richtlinien zur Patentierbarkeit von KI-Erfindungen überarbeitet und ein früheres Regelwerk durch ein neues ersetzt. Direktor John Squires betont, dass Systeme generativer Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT, Gemini oder Claude im Erfindungsprozess vergleichbar mit Werkzeugen sind – etwa Laborausrüstung, Software oder Forschungsdatenbanken. KI-gestützte Erfindungen sind somit grundsätzlich patentfähig, solange ein Mensch die Kontrolle und Leitung innehat. Das USPTO hebt damit die im Februar 2024 eingeführten Richtlinien unter der Biden-Regierung außer Kraft, die den Ansatz mit den „Pannu-Faktoren“ vorsahen – einem Standard zur Unterscheidung menschlicher Miterfinder. Squires sieht diesen Ansatz als unlogisch an, da KI-Systeme keine Personen sind und daher nicht als Miterfinder gelten können. KI darf daher nicht allein als Erfinder in einem Patent genannt werden. Stattdessen werden KI-Systeme wie fortschrittliche Werkzeuge behandelt, vergleichbar mit einem leistungsstarken Mikroskop oder komplexer Simulationsoftware. Diese Regelung gilt für alle Arten von Patenten, einschließlich Design- und Pflanzenpatenten. Das USPTO mahnt jedoch vor Schwierigkeiten bei internationalen Prioritätsansprüchen: In Ländern, in denen KI als alleiniger Erfinder genannt wird, kann dies in den USA nicht anerkannt werden. Nur Anträge mit mindestens einer natürlichen Person als benanntem Erfinder sind in den USA gültig. Ziel dieser neuen Vorgaben ist es, die bisherige Rechtsunsicherheit bei der Nutzung von KI im Innovationsprozess zu beseitigen und Klarheit für den Umgang mit KI als Entwicklungspartner im Bereich der Patentrechte zu schaffen.

Schlagwörter: John Squires + KI + USA

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  • 29. November 2025