Bundesrat erhöht Mindestbandbreiten: Schnelleres Internet für alle in Sicht!

Höhere Internetgeschwindigkeit: Bundesrat beschließt neue Mindestbandbreiten für Telekommunikationsdienste

Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat für die erste Novelle der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV). Damit werden die Mindestbandbreiten im Download von 10 auf 15 MBit/s und im Upload von 1,7 auf 5 MBit/s angehoben. Der Latenzwert bleibt bei 150 Millisekunden. Ziel ist eine Umsetzung noch in diesem Jahr oder Anfang 2025.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung dem Bundesrat im Jahr 2022 versprochen, die Geschwindigkeiten bereits Mitte 2023 zu erhöhen. Verzögerungen aufgrund einer Evaluation und eingeholter Gutachten, für die das Digitalministerium verantwortlich war, führten zu einer Verschiebung des Zeitrahmens.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) geht davon aus, dass vor allem Mehrpersonenhaushalte von den Anpassungen profitieren werden. Die erhöhte Leistung soll Flexibilität und ein besseres Nutzererlebnis in Bereichen wie Videokonferenzen, Online-Learning oder der parallelen Nutzung mehrerer Endgeräte ermöglichen.

Der monatliche Preis für die Grundversorgung wird sich voraussichtlich ebenfalls erhöhen. Aktuell liegt dieser bei etwa 20 Euro pro Monat. Die genaue Preiserhöhung ist jedoch von den konkreten Tarifen der einzelnen Anbieter abhängig und wird erst mit der Umsetzung der neuen Verordnung konkret festgelegt.

Das Recht auf Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten wurde bereits 2021 eingeführt. Allerdings nutzen noch verhältnismäßig wenige Bürger diesen Anspruch. Erst im März dieses Jahres griff die BNetzA erstmals ein und verpflichtete im Mai einen Provider, einen Haushalt in Deutschland gemäß der Verordnung mit Internet zu versorgen. Bislang wurden drei weitere Verpflichtungen für Haushalte in Bayern ausgesprochen.

Zwischen Juni 2022 und September 2024 erreichte die Behörde über mögliche Unterversorgungen 6.187 Eingaben. Anfang November waren 107 Anträge in Bearbeitung. Basierend auf einem Gutachten und Datenabfragen betrachtet die BNetzA rund 1,8 Millionen Adressen als potenziell unterversorgt – eine Zahl, die anfangs auf etwa 330.000 Haushalte geschätzt wurde. Die Behörde hat ein einfaches Kontaktformular online eingeführt, um den Anspruch auf Mindestversorgung zu erleichtern.

Die beschlossene Erhöhung der Mindestbandbreiten ist ein wichtiger Schritt, um eine flächendeckende und angemessene digitale Infrastruktur in Deutschland zu gewährleisten und den Bürgern einen besseren Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Schlagwörter: TKMV + Klaus Müller + Deutschland

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  • 20. Dezember 2024