EU-Kommission erhebt schwere Vorwürfe gegen Google wegen Verstößen im digitalen Markt

Die Europäische Kommission hat der Alphabet Inc., dem Mutterkonzern von Google, schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) erhoben. In einem Schritt zur Stärkung des digitalen Wettbewerbs in der EU untersucht die Kommission derzeit die Aktivitäten großer Technologieunternehmen wie Alphabet und sieht konkrete Verstöße von Google als Teil dieses umfassenderen Ansatzes. Die Schwerpunkte dieser Untersuchung sind die Suchplattform Google Suche und das mobile Betriebssystem Android, die beide zentral für die Nutzererfahrung in Europa sind.

Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass Alphabet diese wichtigen Dienste nicht im Einklang mit den Regeln des DMA einsetzt. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, hebt die Bedeutung dieser Feststellungen hervor: „Die beiden vorläufigen Feststellungen, die wir heute treffen, sollen sicherstellen, dass Alphabet die EU-Vorschriften einhält, wenn es um zwei von Unternehmen und Verbrauchern in der EU häufig genutzte Dienste geht, nämlich die Google-Suche und Android-Telefone.“

Im Kern geht es darum, sicherzustellen, dass Google sowohl in der Suchmaschine als auch im Android-Ökosystem faire Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure schafft. Die Kommission wirft Alphabet konkret vor, bei der Google Suche eigene Produkte bevorzugt zu platzieren. Dies bedeutet, dass Konkurrenzprodukte oder Dienste von anderen Anbietern nicht gleichwertig mit Googles eigenen Diensten behandelt werden. Dadurch entsteht ein unfairer Wettbewerb, bei dem Google einen ungerechtfertigten Vorteil genießt.

Im Bereich Android hingegen bemängelt die Kommission, dass Nutzer keine einfachen Möglichkeiten haben, über günstigere App-Angebote außerhalb des offiziellen Google Play Stores informiert zu werden oder darauf verwiesen zu werden. Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verlangt von sogenannten Gatekeepern wie Alphabet, ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht gegenüber vergleichbaren Diensten Dritter bevorzugt zu behandeln.

Alphabet soll diese Regel missachtet haben, indem es beispielsweise bei Suchergebnissen für Bereiche wie Shopping, Hotelbuchungen, Transport oder Finanz- und Sportergebnisse die eigenen Google-Dienste hervorgehoben und besser platziert hat als vergleichbare Angebote von Wettbewerbern. Dies geschieht durch eine prominente Platzierung ganz oben in den Ergebnissen oder durch besondere visuelle Formate, wodurch Google-Angebote bevorzugt präsentiert werden.

Im Kontext des Android-Betriebssystems wird kritisiert, dass Alphabet die Nutzer nicht ausreichend über alternative App-Quellen und günstigere Optionen außerhalb des Google Play Stores informiert. Das DMA fordert Transparenz und freie Wahl für die Nutzer, was in diesem Fall durch die eingeschränkte Informationspflicht umgangen werden soll. Die Kommission sieht hier einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des DMA und betont die Notwendigkeit eines fairen und offenen Marktdesigns sowohl bei der Suche als auch im Android-Ökosystem.

Diese Vorwürfe markieren einen wichtigen Schritt in der europäischen Regulierung des digitalen Marktes. Sie signalisieren klare Erwartungen hinsichtlich fairer Wettbewerbsbedingungen und Transparenz für die Nutzer, sowohl von Google selbst als auch von anderen großen Technologiekonzernen, die zukünftig unter strenger Beobachtung stehen werden. Alphabet hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren und sich mit der Kommission in weitere Verhandlungen zu begeben, um eine Lösung zu finden, die den Anforderungen des DMA entspricht.

Schlagwörter: DMA + Google Suche + Google

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  • 21. März 2025