Landgericht Berlin zwingt Google zu mehr Transparenz bei Nutzerdaten – DSGVO schlägt zurück!

Das Landgericht Berlin hat Google in einem Urteil vom 25. März 2023 zur Transparenz bei der Nutzerdatenerhebung verpflichtet. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte Google verklagt, da dessen Kontoerstellungsprozess die Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht erfüllte.

Das Gericht sah in Googles Vorgehen eine fehlende Transparenz, da Nutzer bei der Registrierung nicht genügend Informationen über die konkreten Dienste und Anwendungen erhielten, für die ihre Daten verarbeitet werden sollten. Google argumentierte zunächst mit einer Express-Personalisierung, bei der Nutzer entweder allen Datennutzungen zustimmen oder den Vorgang abbrechen konnten; eine differenzierte Ablehnung war nicht möglich. Auch bei der alternativen manuellen Personalisierung fehlten detaillierte Auswahlmöglichkeiten zur Kontrolle der Datenverarbeitung. Das Gericht betrachtete diese Praxis als Verstoß gegen die DSGVO, da Nutzerinnen und Nutzer das Recht haben, über die Verarbeitung ihrer Daten frei entscheiden zu können und hierfür umfassende Informationen benötigen. Der fehlende Transparenzbezug zu den einzelnen Google-Diensten und -Partnern wurde vom Gericht als erheblicher Mangel beklagt, da dadurch die Reichweite der Einwilligung für den Nutzer völlig unklar blieb. Google hingegen plädierte dafür, dass eine Auflistung aller Dienste zu einem unzumutbar langen Text führen würde und der Transparenz schaden könnte. Diese Argumentation wurde vom Gericht zurückgewiesen, da die Information über den Umfang der Einwilligung als gesetzlich geforderte Mindestangabe gilt. Die Richter betonten, dass Nutzerinnen und Nutzer in der Lage sein müssen, im Detail zu entscheiden, welche Daten für welche Zwecke von Google genutzt werden dürfen.

Obwohl Google im Verfahren versicherte, auf umfangreiche Untersuchungen, Tests und Leitlinien europäischer Datenschutzbehörden zu basieren, sah das Gericht die Praxis als unzureichend an. Das Urteil stellt einen wichtigen Schritt in Richtung verstärkter Transparenz bei der Datenverarbeitung durch Online-Dienste dar und verdeutlicht die Bedeutung detaillierter Aufklärungspflichten für Nutzerinnen und Nutzer. Google wird nun gezwungen sein, seinen Kontoerstellungsprozess anzupassen, um den Anforderungen des Gerichts und der DSGVO gerecht zu werden und Nutzern eine transparente und kontrollierbare Auswahlmöglichkeit bei der Datenverarbeitung zu bieten.

Schlagwörter: Google + DSGVO + Berlin

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  • 17. Mai 2025