Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat schwere Vorwürfe gegen die Tech-Giganten AliExpress, TikTok und WeChat erhoben und das Thema Datenschutz in den Fokus gerückt. Im Zentrum der Kritik steht die Behauptung, dass diese drei chinesischen Internetkonzerne systematisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, insbesondere hinsichtlich des Auskunftsrechts der Nutzer über ihre Datenverarbeitung. Noyb weist darauf hin, dass Unternehmen zwar verpflichtet sind, Betroffenen auf Anfrage detaillierte Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu liefern, doch diese drei Akteure ignorieren dieses Recht und verwehren den Nutzern Einblicke in ihre Datenverarbeitungsmechanismen.
Als Beispiel nennt Noyb Auskunftsersuchen, die im Vorfeld einer Reihe von rechtlichen Schritten gegen TikTok, AliExpress, Shein, Temu, WeChat und Xiaomi im Januar 2025 eingeleitet wurden. Diese Klagen zielen auf unrechtmäßige Datentransfers nach China ab, wo chinesische Gesetze dem Staat weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten ermöglichen, was mit den europäischen Datenschutzstandards kollidiert. Während Shein, Temu und Xiaomi inzwischen zusätzliche Informationen bereitgestellt haben, beharren TikTok, AliExpress und WeChat laut Noyb weiterhin auf ihrer Verweigerung der vollständigen Datenauflistung und verstoßen somit gegen die DSGVO.
Die Organisation argumentiert, dass selbst ein hohes Anfragevolumen keine Rechtfertigung für die Verweigerung von Informationen darstellt. Sie fordert die Datenschutzbehörden in Belgien, Frankreich und Italien, wo die Beschwerden eingereicht wurden, auf, die Unternehmen zur vollständigen Erfüllung der Auskunftsersuchen zu zwingen und gleichzeitig Geldstrafen in Höhe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes zu verhängen, um zukünftige Verstöße zu unterbinden. Für AliExpress, mit einem Jahresumsatz von 3,68 Milliarden Euro, würde dies ein Bußgeld von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten.
Noyb betont die Bedeutung des Auskunftsrechts als zentrales Element der DSGVO und mahnt an, dass Firmen dieses Recht nicht unzureichend beachten dürfen. Der Bundesfinanzhof (BFH) unterstützt diese Position und bestätigt, dass der Anspruch auch bei unverhältnismäßigem Aufwand greift. Die aktuelle Auseinandersetzung verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit Datenübermittlung und Datenschutz in Zeiten globalisierter Tech-Unternehmen und unterstreicht die Notwendigkeit einer konsequenten Durchsetzung der DSGVO durch die Behörden.
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