Das Bundeskriminalamt (BKA) geriet in eine kontroverse Diskussion, nachdem bekannt wurde, dass es biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank INPOL-Z ohne Zustimmung der betroffenen Personen an das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung weitergegeben haben soll. Diese Daten wurden ursprünglich für polizeiliche Ermittlungen gespeichert und nicht für Forschungsprojekte im Bereich der Gesichtserkennung. Der IT-Sicherheitsexperte Janik Besendorf sah in dieser Praxis eine zweckfremde Nutzung sensibler Daten und klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Dem Fall wurde durch den Chaos Computer Club (CCC) weitere Unterstützung zugesprochen. Besendorfs Klage stützt sich auf die These, dass das BKA sein Gesichtsbild, aufgenommen nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Jahr 2018, ohne rechtliche Grundlage weitergegeben habe. Er befürchtet, dass Millionen von Personen unwissentlich in solche Forschungsprojekte einbezogen wurden.
Der Vorfall wurde bereits 2021 publik, nachdem der CCC-Sprecher Matthias Marx eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit leitete daraufhin eine Prüfung ein. Nach über zwei Jahren teilte die Behörde mit, die Vorgehensweise des BKA als problematisch einzustufen und ihre rechtlichen Bedenken an das BKA weitergeleitet zu haben. Eine anschließende Beschwerde Besendorfs blieb jedoch ohne Erfolg. Der Fall beleuchtet erneut die umstrittene Diskussion um den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung in Deutschland. Politische Initiativen streben oft die Einführung solcher Systeme an, während Datenschutzbehörden regelmäßig vor den damit verbundenen Risiken warnen. Ein kürzlich aufgeworfener Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei im Sommer 2023, Fußballstadien mit verstärkter Überwachungstechnik einschließlich automatisierter Gesichtserkennung auszustatten, führte zu neuerlichen Debatten und Verunsicherung. Mit der aktuellen Klage versucht Besendorf nun, juristisch zu klären, ob das BKA durch die Weitergabe biometrischer Daten seine rechtlichen Befugnisse überschritten hat.
Die Kernfrage ist, ob das BKA im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse handelte oder ob es die Grenzen überschreitet, indem es sensible personenbezogene Daten für Forschungszwecke weitergibt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen. Dies wirft ethische und rechtliche Fragen bezüglich Datensicherheit, Transparenz und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen im Kontext des Schutzes privater Daten auf.
Schlagwörter: BKA + Janik Besendorf + INPOL-Z
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