Der Nachrichtenautor Stevie Bonifield, bekannt für seine Berichterstattung über Verbrauchertechnologie, insbesondere im Bereich Hardware, Gaming und Künstliche Intelligenz, sieht sich nun mit einem brisanten Konflikt zwischen OpenAI und der japanischen IP-Schutzorganisation CODA konfrontiert. Dieser Konflikt entspringt dem Einsatz von urheberrechtlich geschützten Inhalten in OpenAIs KI-Modell Sora 2 zur Trainingsdurchführung. Die Content Overseas Distribution Association (CODA), die Unternehmen wie Studio Ghibli und Bandai Namco vertritt, sieht in dieser Praxis eine potenzielle Urheberrechtsverletzung. In einem offenen Brief an OpenAI betont CODA, dass die Replikation urheberrechtlich geschützter Werke während des maschinellen Lernprozesses dem japanischen Urheberrecht widersprechen könnte, da das daraus resultierende KI-Modell Inhalte mit solchen geschützten Elementen generiert.
Der jüngste Vorfall mit Sora 2, der am 30. September begann, löste eine Welle von Inhalten aus, die deutliche Anklänge an japanische IP aufwiesen. Diese Entwicklung führte dazu, dass die japanische Regierung OpenAI förmlich aufforderte, die Reproduktion japanischer Kunstwerke im Kontext des maschinellen Lernens einzustellen. Dieser Vorfall ist jedoch nicht isoliert. Bereits bei der Einführung von GPT-4o im März wurde ein ähnliches Phänomen beobachtet: Die KI generierte eine Vielzahl von Bildern im Ghibli-Stil. Sogar das Profilbild von Sam Altman, dem Mitbegründer von OpenAI, zeigt gegenwärtig eine Darstellung in einem Stil, der an Studio Ghibli erinnert. Altman hatte zwar im letzten Monat angekündigt, dass OpenAI die Opt-out-Richtlinie für IP-Inhaber ändern werde, doch CODA argumentiert, dass bereits die ursprüngliche Anwendung einer solchen Opt-out-Strategie möglicherweise gegen das japanische Urheberrecht verstoßen hätte.
Gemäß dem japanischen Rechtssystem müssen Urheberrechte explizit eingebunden werden, um deren Nutzung im maschinellen Lernen zu rechtfertigen. CODA fordert nun eine eindeutige Reaktion von OpenAI auf die Urheberrechtsansprüche ihrer Mitglieder und verlangt ein vollständiges Verbot der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne ausdrückliche Genehmigung für das Training künstlicher Intelligenz. Dieser Schwerpunkt der Forderungen umfasst nicht nur die Ausgaben von Sora, sondern auch die gesamte Anwendung japanischer IP als Trainingsdaten in anderen OpenAI-Projekten.
Dieser Konflikt symbolisiert die komplexen Herausforderungen, die im Bereich der KI und Urheberrechte entstehen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Regelung und Zusammenarbeit zwischen Technologieunternehmen und Schutzorganisationen, um eine nachhaltige Nutzung von geistigem Eigentum im Kontext künstlicher Intelligenz zu ermöglichen.
Schlagwörter: OpenAI + CODA + Sora
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