EU-Kommission plant digitales Omnibusgesetz für einheitliche Datenregelungen

Die EU-Kommission plant mit dem sogenannten digitalen Omnibusgesetz ein tiefgreifendes, vereinfachendes Rechtspaket für den Digitalbereich, das die Open Data Directive, die Verordnung über den freien Fluss nicht personenbezogener Daten, den Data Governance Act und den Data Act zu einem überarbeiteten Data Act zusammenfassen soll. Die Idee dahinter ist es, aus vier verschiedenen europäischen Regelungen im Datenbereich ein einheitliches Gesetz zu formen, um Komplexitäten zu reduzieren und Klarheit zu schaffen. Hinter diesem Vorhaben steht die Vision, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) künftig einen zentralen Gegenspieler im Bereich der Datennutzung entgegenzustellen. Dies soll durch die Integration sinnvoller Anteile aus den bestehenden Regelungen in den neuen Data Act erfolgen, wie Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin der Kommissionsgeneraldirektion, kürzlich bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) verdeutlichte.

Gleichzeitig will die Kommission die DSGVO selbst inhaltlich anpassen und weiterentwickeln. Ein wichtiger Punkt ist die Umsetzung der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Nutzung pseudonymisierter Daten, die nun präzisiert und spezifiziert werden sollen. Darüber hinaus soll in der DSGVO eine Regelung für den Umgang mit Cookies integriert werden, da bisher diese Thematik im Spannungsfeld zwischen DSGVO und der veralteten E-Privacy-Richtlinie behandelt wurde. Elemente, die ursprünglich in einer als Komplementärverordnung zur DSGVO gedachten und inzwischen gescheiterten E-Privacy-Verordnung vorgesehen waren, sollen jedoch in anderen Rechtsakten wie dem Digital Networks Act (nun verschoben auf Januar 2026) ihren Platz finden.

Auch eine europaweit einheitliche Regelung für die Vorratsdatenspeicherung, die von der Kommission geplant ist, wird in einem eigenen Rechtsakt verankert werden. Die nun angekündigten Vorschläge zur Vereinfachung reagieren teilweise auch auf Wünsche, die die deutsche Bundesregierung zuvor an Brüssel adressiert hat. Obwohl sich Kommission und Mitgliedstaaten schnell einigen könnten, sobald die Vorschläge in zwei Wochen offiziell auf dem Tisch liegen, ist eine Zustimmung des Europaparlaments unumgänglich, damit aus den Vorschlägen tatsächlich ein Gesetz wird. Das digitale Omnibusgesetz hat das Potenzial, einen signifikanten Wandel im europäischen Daten- und Datenschutzrecht zu bewirken und für mehr Klarheit und Effizienz in diesem komplexen Bereich zu sorgen.

Schlagwörter: DSGVO + Renate Nikolay + BVDW

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  • 6. November 2025