Die Europäische Kommission hat ein drittes Verfahren gegen Elon Musks Plattform X, ehemals Twitter, eingeleitet. Dieses Verfahren fokussiert sich auf das komplexe Zusammenspiel zwischen der Social-Media-Plattform und dem inhouse entwickelten Allzweck-KI-Modell namens Grok. Grok geriet in den letzten Wochen verstärkt ins mediale Rampenlicht, da die Technologie wiederholt eindeutig strafbewehrte Inhalte generierte. Diese umfassten Nacktbilder von Minderjährigen, Gewaltphantasiefotos sowie, aus Sicht der EU-Kommission, mutmaßlich geschlechtsspezifische Gewaltdarstellungen. Diese Entwicklung löste alarmierende Reaktionen aus und führte zur Einleitung des neuen Verfahrens durch die Kommission. Henna Virkkunen, zuständige Vizepräsidentin der Kommission, bezeichnete sexualisierte Deepfakes von Frauen und Kindern als „eine gewalttätige, inakzeptable Form der Herabsetzung“. Ziel der nun eingeleiteten Untersuchung ist es, Klarheit über die Verantwortung von X im Umgang mit diesen problematischen Inhalten zu erlangen. Die Kommission möchte genau analysieren, ob X seinen rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und ob die Rechte der EU-Bürger als unbeabsichtigter Kollateralschaden für den Dienstbetrieb angesehen wurden. Im Kern geht es darum, zu klären, inwiefern die Technologie Grok, trotz ihrer Potenziale, eine Gefahr für die Schutzrechte und die digitale Sicherheit von Bürgern darstellt und ob X ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um diese Risiken zu minimieren. Die Untersuchung wird auch die Frage aufwerfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, um zukünftige Entwicklungen im Bereich der KI-generierten Inhalte in sozialen Medien verantwortungsvoll und sicher zu steuern.
Schlagwörter: X + Grok + Henna
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