Landgericht München I: Sky muss Kündigungsbutton ohne Anmeldung anbieten

Landgericht München I entscheidet zugunsten der Verbraucherzentralen: Sky muss Kündigungsbutton ohne Anmeldung anbieten

Das Landgericht München I hat kürzlich nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Sky Deutschland eine wichtige Entscheidung getroffen. Demnach müssen Online-Verträge auch ohne Anmeldung und Passwort direkt auf der Webseite des Anbieters beendet werden können. Bisher mussten Kunden auf dem Portal des Streaming-Dienstes Wow von Sky zunächst in ihr Kundenkonto einloggen und ihre Zugangsdaten eingeben, um ihren Abonnementvertrag zu kündigen.

Das Gericht entschied jedoch, dass es ausreichend sei, den Namen sowie weitere gängige Identifizierungsmerkmale wie Anschrift und Geburtsdatum anzugeben, um die Kündigung vorzunehmen. Diese Entscheidung des Landgerichts München I basiert auf gesetzlichen Vorgaben, die besagen, dass kostenpflichtige Abonnements oder Langzeitverträge im Internet seit Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf ihrer Webseite bereitstellen müssen. Ab März 2022 soll es zudem einfacher sein, Verträge für Streaming und ähnliche Dienste zu kündigen. Die Kündigungsschaltfläche muss unter anderem sofort und einfach erreichbar sein.

Im Fall des Streaming-Dienstes Wow von Sky führte ein Link mit der Bezeichnung „Abo kündigen“ auf der Homepage zu einer Unterseite, auf der sich Kunden erst einloggen mussten. Das Landgericht München stellte nun fest, dass diese Gestaltung des Kündigungsprozesses rechtswidrig ist. Das Urteil vom 10. Oktober (Az.: 33 O 15098/22) unterstützt damit die Auffassung des vzbv, dass Verbraucher ihre Kündigungserklärung per Mausklick abgeben können müssen, ohne sich vorher auf der Webseite anzumelden.

Laut der gesetzlichen Vorgabe in Paragraf 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es nicht erlaubt, Daten abzufragen, die der Verbraucher möglicherweise nicht sofort zur Verfügung hat. Bereits in der Gesetzesbegründung wurde klar gestellt, dass Verbraucher auf ein Kündigungsformular zugreifen können müssen, ohne sich zuvor auf der Webseite anmelden zu müssen.

Sky muss nun seine Verfahren ändern und sicherstellen, dass alle erforderlichen Schaltflächen sowie eine Bestätigungsseite ständig verfügbar und unmittelbar zugänglich sind. Zusätzlich muss der Fernsehsender dem vzbv eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 260 Euro zahlen.

Sky argumentierte dagegen, dass unter der Wow-Startseite direkt kein Streaming-Vertrag abgeschlossen werden könne und daher auch keine Notwendigkeit bestehe, dort eine Kündigungsmöglichkeit anzubieten. Zudem hätten Nutzer in der Regel ihre Anmeldedaten zur Verfügung oder sogar in ihrem Browser gespeichert. Ein Passwort trage außerdem zur gesetzlich geforderten Identifizierung bei.

Sky hat gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt (Aktenzeichen: 6 U 4292/23 e). Der vzbv betonte die Bedeutung des Kündigungsbuttons und dass es für Verbraucher wichtig sei, Online-Verträge mit einem einfachen Mausklick beenden zu können. Der vzbv führt regelmäßig Untersuchungen durch, um zu überprüfen, wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Dabei stellte sich bereits zu Beginn des Jahres heraus, dass viele Anbieter entweder dieser Verpflichtung nicht nachkamen oder dies nur unzureichend taten. Im Sommer erfüllten lediglich 42 Prozent der überprüften Websites die Anforderungen der Verbraucherschützer.

Schlagwörter: München + Sky Deutschland + Wow + Abo + Bürgerliches

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  • 19. Dezember 2023