EuGH entscheidet gegen Italien: Keine zusätzlichen Vorschriften für US-Onlinedienste in Italien

Italien hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass das Land US-Onlinediensten, die ihren Europasitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten haben, keine zusätzlichen Vorschriften im eigenen Land auferlegen darf. Die Entscheidung des EuGH kam zustande, nachdem ein italienisches Gericht den EuGH um Klärung gebeten hatte. Die Unternehmen Amazon, Airbnb, Expedia und Google hatten Rechtsstreitigkeiten angestrengt, nachdem Italien im Jahr 2020 und 2021 neue Regelungen eingeführt hatte, um die Fairness und Transparenz von Online-Vermittlungsdiensten zu verbessern.

Diese Regelungen sahen vor, dass nicht in Italien ansässige Dienstleister sich in ein Register namens ROC eintragen und einen jährlichen Beitrag an die Aufsichtsbehörde AGCOM entrichten mussten. Darüber hinaus waren die Anbieter verpflichtet, regelmäßig über ihre finanzielle Situation zu berichten und zusätzliche Daten zur Verfügung zu stellen. Bei Verstoß drohten den Unternehmen empfindliche Strafen, die gemäß der Entscheidung des EuGH zwischen zwei und fünf Prozent des Umsatzes des letzten Geschäftsjahres betragen könnten.

Die betroffenen Anbieter, mit Ausnahme von Expedia, haben Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Luxemburg oder Irland. Sie reichten eine Klage ein, da sie der Überzeugung waren, dass die italienischen Vorschriften den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs und somit das EU-Recht verletzen. Der EuGH unterstützte diese Auffassung und bestätigte, dass gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr der Herkunftsmitgliedstaat des Unternehmens für die Regelungen zuständig ist. Es ist anderen Mitgliedsstaaten untersagt, zusätzliche Einschränkungen für die Bereitstellung dieser Dienste in ihrem eigenen Land zu erlassen.

Die Entscheidung des EuGH bedeutet, dass nun die jeweiligen Gerichte in Italien für die Entscheidung in den einzelnen Verfahren zuständig sind. Es bleibt abzuwarten, wie diese Gerichte in den kommenden Monaten entscheiden werden und ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Entscheidung des EuGH hat jedoch deutlich gemacht, dass EU-Mitgliedsstaaten keine zusätzlichen Vorschriften für in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässige Unternehmen erlassen dürfen und dass der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU gewahrt bleiben muss.

Schlagwörter: Italien + EuGH + Expedia

Wie bewerten Sie den Schreibstil des Artikels?
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
  • 31. Mai 2024