Nachdem der Bundesrat im März überraschend die Reform des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG) abgelehnt hat, gibt es nun eine Einigung zwischen der Länderkammer und Vertretern des Bundestags im Vermittlungsausschuss, der von der Bundesregierung beantragt wurde. Somit ist das OZG nun endgültig beschlossen.
Das Hauptelement des angesehenen Projekts der Ampel-Koalition besteht aus einem Rechtsanspruch auf digitale Leistungen des Bundes, der ab 2029 in Kraft treten soll und nur Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche ausschließt. Zusätzlich dazu wird ein einheitliches digitales Bürgerkonto eingeführt, mit dem Nutzer ihre Identität nachweisen und Anträge stellen können sollen.
Aufgrund des Drängens der Länder wird die BundID, die den Zugang zum Bürgerkonto und somit zu Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen soll, zu einer DeutschlandID erweitert. Offensichtlich fühlten sie sich bei der bisherigen Bezeichnung anscheinend nicht einbezogen. Der IT-Planungsrat wird für die Steuerung des Migrationsprozesses verantwortlich sein.
Gemäß dem Vorschlag wird es für einen Zeitraum von drei Jahren möglich sein, die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder abzuwickeln. Die Vermittler geben an, dass die Uhr erst dann zu ticken beginnt, wenn alle notwendigen Bedingungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten erfüllt sind und die BundID ordnungsgemäß funktioniert, um eine benutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Bisher war die BundID nur im letzten Jahr gefragt, als Studenten die Möglichkeit hatten, online einen Antrag auf die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro zu stellen. Zu dieser Zeit gab es eine enorme Nachfrage nach der Einmalzahlung, was zu erheblichen technischen Schwierigkeiten auf der offiziellen Antragsplattform und beim entsprechenden Nutzerkonto des Bundes führte, das grundsätzlich für die Identifizierung erforderlich war.
Des Weiteren wird das OZG 2.0 die Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels beinhalten, das die Notwendigkeit von Anträgen in schriftlicher Form ersetzen kann. Durch die gesetzliche Verankerung des Once-only-Prinzips aus der Registermodernisierung soll die lästige Bürokratie endgültig beseitigt werden: Bestimmte Standardinformationen müssen demnach nur noch einmal an Behörden übermittelt werden und können dann intern ausgetauscht werden. Durch Einverständnis des Antragstellers können zukünftig Nachweise, wie beispielsweise eine Geburtsurkunde, elektronisch bei den zuständigen Behörden und Registern abgerufen werden.
Bereits im März hat die Bundesregierung zugesagt, dass alle Standards nur mit Zustimmung der Länder im IT-Planungsrat beschlossen werden und dass das Zertifikat für die elektronische Steuererklärung (Elster) als Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus dauerhaft beibehalten wird. Diese Zusagen werden nun umgesetzt.
Die Länder hatten außerdem auf eine erhöhte finanzielle Unterstützung vom Bund gehofft, jedoch wird diese nicht gewährt. Zumindest hat die Bundesregierung keine Zusage zur Finanzierung gemacht. Den Ländern werden zusätzliche Beteiligungsrechte gewährt. Ursprünglich war geplant, dass der Bund in Absprache mit dem Bundesrat per Rechtsverordnung bestimmen kann, welche Verwaltungsleistungen von den Ländern vollständig digitalisiert werden müssen. An dieser Stelle tritt nun eine Klausel in Kraft, die es erlaubt, von den Vorgaben abzuweichen.
Der IT-Planungsrat hat außerdem die Aufgabe, den gesamten quantifizierbaren Zeitaufwand und die Kosten zu überwachen, die bei der Umsetzung der Vorschriften für Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entstehen. In Zukunft wird es erlaubt sein, Daten aus Registern asynchron abzurufen, während zuvor nur synchroner Abruf vorgesehen war.
Malte Spitz, Berichterstatter des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) für digitale Verwaltung, erklärte, dass der neue Ansatz vorläufig pragmatisch sei. Aktuell sind alle beteiligten Parteien der Registermodernisierung mit den anspruchsvollen Anforderungen an die Verfügbarkeit für den synchronen Datenaustausch überfordert. Auf lange Sicht ist es unumgänglich, am bisherigen Plan festzuhalten. Moderne Online-Dienste und eine verstärkte Automatisierung sind nur durch den Austausch von Echtzeitdaten möglich.
Laut Spitz gibt es auch in anderen Bereichen der Übereinkunft noch einige offene Fragen. Da jetzt alles in Bezug auf IT-Standards über den IT-Planungsrat läuft, muss dieser auch in der Lage sein, Ergebnisse zu liefern. Das Ziel besteht darin, dass das neue Standardisierungsgremium zu einer effizienten und leistungsfähigen Arbeitsgruppe wird.
Laut Spitz bleibt auch die Frage der Finanzierung weiterhin dringlich. Jedoch wäre es nicht ausreichend, lediglich mehr Geld vom Bund zu fordern und sich ansonsten auf die Ausstiegsklausel von der Ende-zu-Ende-Digitalisierung zu berufen, da dies der Sache nicht gerecht würde. Die geplante Evaluierung durch den Planungsrat könnte im besten Fall bei der Priorisierung von Prozessen und der Suche nach effizienten Möglichkeiten zur Bündelung von Ressourcen und Aufgaben unterstützen.
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betrachtet den Kompromiss als einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einem digitalen Deutschland und äußert ihre Zustimmung dazu. In zahlreichen Situationen wird der Gang zum Amt unnötig. In naher Zukunft werden Unternehmen von vollständig digitalen Verfahren profitieren können.
Nachdem eine Einigung erzielt wurde, wird nun eine schnelle Umsetzung angestrebt: Wenn der Bundestag den Vorschlag der Vermittler noch in dieser Woche akzeptiert, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz bereits in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen.
Schlagwörter: BundID + Malte Spitz + OZG
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