Apple kündigt Einschränkungen für KI-Funktionen in der EU an: Spiegelung auf dem Mac und Fernwartung betroffen
In einer überraschenden Ankündigung hat Apple mitgeteilt, dass bestimmte KI-Funktionen vorerst nicht in der Europäischen Union verfügbar sein werden. Dazu gehören unter anderem die Spiegelung des iPhones auf dem Mac und die Fernwartung von iPad und iPhone über SharePlay. Die Mitteilung von Apple hat eher den Charakter einer Vorwarnung, als einer präzisen Ankündigung. Es bleibt abzuwarten, ob sich im Herbst tatsächlich bewahrheitet, dass diese Funktionen nicht für EU-Nutzer verfügbar sein werden.
Als Begründung führt Apple die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem EU-Gesetz für digitale Märkte an. Es ist nicht das erste Mal, dass große Technologieunternehmen wie Apple und Meta aufgrund von EU-Gesetzen Einschränkungen für ihre Dienste in der Europäischen Union vornehmen. Meta hat bereits mit seinem sozialen Netzwerk Threads Erfahrungen gesammelt und bestimmte Funktionen aufgrund von EU-Gesetzen nicht für EU-Nutzer zur Verfügung gestellt.
Im Gegensatz dazu verhalten sich Google und Microsoft überraschend ruhig und scheinen abzuwarten, wie die anderen Unternehmen mit den EU-Regulierungen umgehen. Es bleibt abzuwarten, ob sie ähnliche Einschränkungen vornehmen werden oder ob sie eine andere Lösung finden, um den EU-Markt weiterhin uneingeschränkt bedienen zu können.
Die aktuelle Entwicklung bei Apple ist bemerkenswert, da das Unternehmen traditionell eher die Stille in politischen und regulatorischen Angelegenheiten bevorzugt. Dennoch gab es bereits im Frühjahr eine Auseinandersetzung zwischen Apple und der Europäischen Union, bei der der App Store geöffnet wurde, allerdings mit Bedenken seitens der EU hinsichtlich einiger Mechanismen von Apple, die eine Restkontrolle ermöglichen sollten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Funktionen tatsächlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht veröffentlicht werden können. Es ist zu hoffen, dass Apple und andere Technologieunternehmen in der Lage sein werden, ihre Dienste ohne Einschränkungen in der Europäischen Union anzubieten. Die EU-Gesetze sollen zwar den Schutz der Verbraucher und den fairen Wettbewerb gewährleisten, aber es ist wichtig, dass die Unternehmen weiterhin innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln können, von denen die Nutzer weltweit profitieren können.
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