Deutschland prüft Reform der Hacker-Gesetze: Legalisierung des ethischen Hackens in Sicht?

Deutschland befindet sich derzeit in der Prüfung einer möglichen Reform seiner Hacker-Gesetze, um ethisches Hacken zu ermöglichen. Die Suche nach IT-Sicherheitslücken spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Computersystemen und Netzwerken. Dabei sollten Informationen von externen Quellen wie der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und ehrenamtlichen Security-Experten berücksichtigt werden.

In Deutschland ist es jedoch grundsätzlich strafbar, als Hacker eigenständig nach Schwachstellen zu suchen, ohne die Zustimmung der betroffenen Programm- oder Systemverwalter zu haben. Diese Regelung sorgt seit langem für Kontroversen und steht im Gegensatz zu anderen EU-Staaten wie Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in denen das Aufdecken von Sicherheitslücken durch ethische Hacker größtenteils positiv bewertet wird.

Insbesondere Paragraph 202c des Strafgesetzbuches (StGB) ist hierbei von Bedeutung. Dieser wurde im Jahr 2007 zusammen mit weiteren Bestimmungen zum Hacking beschlossen. Gemäß diesem Paragraphen wird die Vorbereitung einer Straftat durch die Herstellung, Beschaffung, den Verkauf, die Weitergabe, Verbreitung oder Zugänglichmachung von Passwörtern oder anderen Sicherheitscodes für den Zugang zu Daten sowie von geeigneten Computerprogrammen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Die von diesen Gesetzen betroffenen Hacker-Tools werden jedoch auch von Systemadministratoren, Programmierern und Beratern genutzt, um Netzwerke und Endgeräte auf Sicherheitslücken zu überprüfen. Des Weiteren droht Paragraf 202b des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe für Personen, die sich oder anderen unbefugt Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung eines IT-Systems beschaffen, indem sie entsprechende Hilfsmittel verwenden. Der unbefugte Zugriff auf besonders geschützte Daten unter Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen ist gemäß Paragraf 202a ebenfalls strafbar und kann mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, beauftragt von der Linken-Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, zeigt, dass ähnliche Bestimmungen auch in Litauen und Schweden gelten. Die Gutachter stellen fest, dass vor allem die vorherrschende Meinung und die ursprüngliche Auslegung des Begriffs „Sichverschaffens von Daten“, die erst 2006 beseitigt wurde, dazu geführt haben, dass Hacking tatsächlich in großem Umfang erfasst wurde, entgegen der Absicht des Gesetzgebers.

Die Diskussion um die Reform der Hacker-Gesetze in Deutschland hat in den letzten Monaten an Fahrt gewonnen. Viele Befürworter des ethischen Hackens argumentieren, dass es wichtig ist, dass Sicherheitslücken von IT-Systemen aufgedeckt und gemeldet werden können, um die Sicherheit zu verbessern. In anderen Ländern wie den Niederlanden betrachtet man ethisches Hacken als wichtigen Beitrag zur Sicherheit von IT-Systemen und ermöglicht es Hackern, Schwachstellen zu suchen und zu melden, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.

Die Fraktion der Linken im Bundestag hat einen Antrag eingereicht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es natürlichen oder juristischen Personen erlaubt, IT-Sicherheitslücken zu untersuchen, aufzudecken und zu melden, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. Es wird empfohlen, dass Organisationen und Unternehmen Richtlinien zur Meldung von Sicherheitslücken entwickeln und fördern.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat im November eine Reform der Hackerparagrafen angekündigt. Gemäß den Eckpunkten der Reform beabsichtigt er, im Einklang mit dem Koalitionsvertrag der Ampel, das Konzept des ethischen Hackens auch im Strafrecht zu berücksichtigen. Es bleibt abzuwarten, ob die Reform tatsächlich umgesetzt wird und ethisches Hacken in Deutschland legalisiert wird.

Schlagwörter: Frankreich + Österreich + StGB

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  • 29. Juni 2024